Wie verlässlich sind die KI-Vorschläge? Eine ehrliche Einschätzung zum Interessenabwägungstool
Zu Recht kommt die Frage auf: Was taugen die Bewertungsvorschläge einer KI bei einem so heiklen Instrument wie der Interessenabwägung nach RPV Art. 3? Ich habe diesen Blogbeitrag geschrieben, um dies im Detail zu erläutern – ehrlich, ohne Marketingsprache.
Die Verlässlichkeitsfrage – und warum sie berechtigt ist
Die Interessenabwägung nach RPV Art. 3 ist kein bürokratisches Formular, das man abarbeitet. Sie ist ein rechtlich verbindlicher Abwägungsprozess, bei dem unvollständige oder falsche Gewichtungen zur Aufhebung eines Nutzungsplans führen können. Dass man da genau hinschaut, wenn eine KI Bewertungsvorschläge macht, ist nicht nur berechtigt – es ist geboten.
Meine Antwort auf die Verlässlichkeitsfrage ist darum keine pauschale Beruhigung, sondern eine differenzierte Einschätzung: Die Vorschläge sind so gut wie die Grundlagen, auf denen sie basieren – und die Architektur des Tools ist darauf ausgelegt, typische KI-Schwächen durch Struktur und wechselseitige Kontrolle zu kompensieren.
Garbage in, garbage out – und umgekehrt
Ein KI-Modell generiert Text auf Basis des Kontexts, den es erhält. Was es nicht weiss, kann es nicht einbeziehen – und was es unscharf beschrieben bekommt, beantwortet es unscharf. Das gilt für jede KI, und es gilt besonders für ein fachlich anspruchsvolles Instrument wie die Interessenabwägung.
In der Praxis bedeutet das: Je präziser und vollständiger die Projektbeschreibung, desto belastbarer die KI-Vorschläge. Was einen grossen Unterschied macht:
- Vollständige Projektbeschreibung: Nicht nur «Wohnüberbauung», sondern: Lage, Ausmass, Nutzungsart, Erschliessung, angrenzende Zonen, besondere Empfindlichkeiten im Perimeter.
- Relevante Unterlagen hochladen: Situationsplan, Nutzungszonenplan, Ausschnitte aus dem kantonalen Richtplan, Umweltberichte, Vorprüfungsberichte der kantonalen Fachstellen. Das Tool kann hochgeladene Dokumente als Kontext verarbeiten.
- Vorhandene Abwägungen als Ausgangspunkt: Mit der neuen Funktion «Bewertungsübersicht bestehender Interessenabwägung» können frühere Abwägungen importiert und weiterentwickelt werden – das verhindert, dass man jedes Mal bei null beginnt.
Ein Planer, dem man ein komplexes Planvorhaben in einem einzigen Satz beschreibt, wird ebenfalls nur eine generische Antwort liefern. Die KI verhält sich gleich – der Unterschied ist nur, dass man das bei der KI manchmal vergisst.
Die KI ist so gut wie die Grundlagen, die sie erhält. Vollständige Unterlagen sind keine Kür – sie sind Voraussetzung für belastbare Vorschläge.
Halluzinationen: Was sie sind und wie wir sie begrenzen
«Halluzination» ist der Begriff für eine der grössten Schwächen aktueller Sprachmodelle: das selbstsichere Formulieren sachlich falscher Aussagen. Im Planungskontext wäre das fatal – ein nicht existierendes Bundesgerichtsurteil, das mit Aktenzeichen zitiert wird; eine gesetzliche Bestimmung, die so nicht existiert; ein Interessengewicht, das aus der Luft gegriffen ist.
Wir versuchen, dies durch drei Massnahmen weitestmöglich einzugrenzen:
- Kontrollierter Rechtsrahmen: Dem Modell wird ein klar definierter Kontext mitgegeben, der die massgeblichen Rechtsgrundlagen (RPG, RPV, NHG, GSchG, kantonale Erlasse) beinhaltet. Das Modell soll aus diesem Kontext schöpfen, nicht frei erfinden.
- Agentische Überprüfung: Der Debatten-Agent liest die Vorschläge des Bewertungs-Agenten kritisch durch und stellt gezielt Rückfragen: Ist diese Gewichtung nachvollziehbar begründet? Fehlt ein relevantes Interesse? Gibt es rechtliche Einwände? Diese wechselseitige Kontrolle reduziert unbemerkte Fehler erheblich.
- Verifizierte Rechtsprechung: Die neue Funktion «Relevante Rechtsprechung» greift auf eine kuratierte Sammlung tatsächlich vorhandener Urteile zurück. Es werden keine Aktenzeichen erfunden – wenn kein passendes Urteil vorhanden ist, bleibt das Feld leer.
Kein System ist perfekt. Halluzinationen lassen sich mit den heutigen Modellen nicht vollständig ausschliessen. Was wir tun können – und tun – ist, die Architektur so zu gestalten, dass sie erkannt und minimiert werden.
Die Agenten-Debatte als Qualitätscheck
Die Agenten-Architektur ist eine hilfreiche Erweiterung des Tools – und gleichzeitig das Element, das am häufigsten Fragen aufwirft. Was bedeutet «mehrere KI-Agenten» überhaupt?
Ein einzelnes Sprachmodell, dem man einen komplexen Planungsfall vorlegt, antwortet aus einer einzigen Perspektive. Es macht einen Vorschlag – und das war's. Die Agenten-Architektur unterteilt die Aufgabe dagegen in spezialisierte Rollen, die nacheinander am selben Fall arbeiten:
- Fakten-Agent: Liest und strukturiert die Projekteingaben, identifiziert den räumlichen Kontext und die relevanten Akteure.
- Rechts-Agent: Ordnet das Vorhaben in den bundesrechtlichen und kantonalen Rechtsrahmen ein und benennt die anwendbaren Normen.
- Bewertungs-Agent: Schlägt die Gewichtung der einzelnen Interessen vor und begründet sie.
- Debatten-Agent: Übernimmt die Gegenposition: Welche Interessen wurden zu wenig gewichtet? Welche Einwände könnten Rekurrenten vorbringen? Was würde eine Beschwerdebehörde monieren?
- Berichts-Agent: Synthetisiert die vorherigen Schritte zu einem strukturierten, dokumentierten Abwägungsbericht.
Die Debatte zwischen Bewertungs- und Debatten-Agent ist dabei kein rhetorischer Trick – sie ist ein genuiner Qualitätsmechanismus. Vorschläge, die der Debatten-Agent nicht begründet widerlegen kann, sind robuster. Vorschläge, die nach der Debatte nicht mehr standhalten, werden überarbeitet.
Neue Funktionen – Mai 2026
Im vergangenen Monat haben wir vier substanzielle Erweiterungen eingeführt, die die Verlässlichkeit und den Praxisnutzen des Tools weiter erhöhen:
Variantenbewertung
Verschiedene Planungsvarianten können direkt im Tool gegenübergestellt und bewertet werden. Die KI-Agenten analysieren die Unterschiede in der Interessengewichtung und zeigen auf, welche Variante aus Abwägungsperspektive am robustesten ist.
Bewertungsübersicht bestehender Interessenabwägung
Frühere Abwägungen können importiert und in einer strukturierten Übersicht dargestellt werden. Das ermöglicht es, bestehende Dokumente weiterzuentwickeln, statt von null zu beginnen – und schafft Konsistenz über mehrere Planungsschritte hinweg.
Relevante Rechtsprechung nach Debatte
Nach Abschluss der Agenten-Debatte sucht das Tool in einer kuratierten Urteils-Datenbank nach einschlägiger Rechtsprechung zu den diskutierten Interessenkonflikten. Nur tatsächlich vorhandene Urteile werden ausgegeben – ein direktes Mittel gegen Halluzinationen im Rechtsbereich.
Perimeter mit Polygonfunktion festlegen
Der Projektperimeter kann neu direkt in einer interaktiven Karte als Polygon eingezeichnet werden. Das ermöglicht eine präzise räumliche Eingrenzung des Abwägungsbereichs – und liefert der KI damit einen klareren Kontext für die Erfassung relevanter Interessen.
Verantwortung bleibt beim Menschen
All das ändert nichts an einem Grundsatz, der nicht verhandelbar ist: Die fachliche und rechtliche Verantwortung für die Interessenabwägung liegt immer beim zuständigen Planer, der Planerin oder der Behörde.
Das Tool liefert strukturierte, begründete Vorschläge – keinen rechtskräftigen Abwägungsentscheid. Die Vorschläge müssen geprüft, angepasst und fachlich freigegeben werden. Wer das nicht tut, macht einen Fehler – und zwar keinen Fehler des Tools, sondern seiner eigenen Sorgfalt.
Was das Tool kann: Es reduziert den Aufwand für die strukturierte Erfassung und Dokumentation erheblich. Es deckt blinde Flecken auf, die im Arbeitsalltag leicht entstehen. Es hält die Debatte über strittige Interessengewichtungen explizit und nachvollziehbar fest. Und es erzeugt einen Berichtstext, der direkt als Ausgangspunkt für das Planungsdossier verwendet werden kann.
Was es nicht kann: Das fachliche Urteil der Planerin ersetzen, die das Gebiet kennt, die Verfahrensgeschichte einschätzt und weiss, wo der Teufel im Detail steckt.
Die KI ist ein sehr gut vorbereiteter Assistent – kein Ersatz für das fachliche Urteil. Aber ein guter Assistent macht einen erheblichen Unterschied.
Häufige Fragen
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