Raumplanung
Raumplanung & Städtebau
Strategische Raumentwicklung für Gemeinden, Kantone und private Auftraggeber. Von der Vision zum Konzept – interdisziplinär, qualitätsvoll und umsetzungsorientiert.
Offerte auf Anfrage
Leistungen
Testplanungen
Kooperative Testplanungsverfahren für komplexe räumliche Fragestellungen. Entwicklung von Szenarien und Lösungsansätzen im interdisziplinären Dialog.
Masterpläne
Strategische Masterplanungen für Areale, Quartiere und Gemeinden. Von der Potenzialanalyse über die Zielformulierung bis zum räumlichen Konzept.
Nutzungsstudien
Analyse von Nutzungspotenzialen für städtische und private Areale. Machbarkeitsstudien, Variantenvergleiche und Empfehlungen für die Entwicklung.
BGK
Betriebs- und Gestaltungskonzepte für öffentliche Räume, Strassenzüge und Ortszentren. Qualitätsvolle Gestaltung im Einklang mit funktionalen Anforderungen.
Unser Ansatz
SPEKTRUM steht für eine integrative Raumplanung, die bestehende Strukturen respektiert und zukunftsweisende Entwicklung ermöglicht. Wir denken in Zusammenhängen – von der einzelnen Parzelle bis zum regionalen Massstab.
Unsere Projekte zeichnen sich durch methodische Schärfe, gestalterische Qualität und partizipative Prozesse aus. Wir arbeiten eng mit Architekten, Landschaftsarchitekten, Verkehrsplanern und öffentlichen Auftraggebern zusammen.
Expertise
- 15+ Jahre Erfahrung in der Raumplanung
- Projekte in der Deutschschweiz, im Tessin und international
- Zusammenarbeit mit führenden Architektur- und Planungsbüros
- Programmleitung MAS ETH in Raumentwicklung
Testplanung Lettenquartier, Zürich – Entwicklungsstrategie mit Loeliger Strub Architekten
Bauzonenkapazität mit KI analysieren
Für Gemeinden und Kantone: Ermittlung des Verdichtungspotenzials Ihrer Bauzonen durch kombinierte klassische und KI-gestützte Analyse. Ergebnis ist eine klar kommunizierbare Bauzonenbilanz, die den Anforderungen des Bundes entspricht.
Ausgewählte Projekte
Eine Auswahl aktueller und abgeschlossener Projekte im Bereich Raumplanung und Städtebau.
Modellvorhaben Bioggio
Nachhaltige Raumentwicklung 2025–2030. Vom Bund nominiert. Aktive Räume für Gesundheit, Alltag und Landschaft im Tessin.
Masterplan Grenchen Süd
Potenzialanalyse für das Bahnhofsareal Grenchen Süd. Masterplan im Team mit Urbanista, SIMA BREER und sa_partners.
Testplanung Lettenquartier
Entwicklungsstrategie für das Lettenquartier Zürich. Im Team mit Löliger Strub Architekten und Schmid Landschaftsarchitekten.
BGK Ortszentrum Schwyz
Öffentliche Plätze und Strassenzüge neu gedacht. Revitalisierung des historisch bedeutsamen Dorfzentrums.
Strategie Minusio
Testplanung Umgestaltung Dorfzentrum Remorino-Minusio. 15-Minuten-Öko-Quartier mit nachhaltiger Mobilität.
Nutzungsstudie Hochwacht
Nutzungspotenzial für städtisches Areal in Winterthur. 19.000 m² analysiert und bewertet.
Weiterführend
Mobilität & Verkehr
Veloschnellrouten, Tempo-30-Gutachten und nachhaltige Mobilitätskonzepte – Verkehrsplanung als Teil der Raumentwicklung.
Zur Mobilität →Bauzonenkapazität
Klassische und KI-gestützte Berechnung des Verdichtungspotenzials – kantonal kommunizierbar, in wenigen Tagen.
Zur Bauzonenkapazität →Interessenabwägung AI
KI-gestützte Interessenabwägung nach Art. 3 RPV – als SaaS-Produkt direkt nutzbar.
Zum Produkt →Mehrwertausgleich
Präzise Berechnung der Mehrwertabgabe bei Einzonung, Umzonung und Aufzonung – kantonal anerkannte Methode.
Zum Mehrwertausgleich →Häufige Fragen zur Raumplanung
Was ist eine Testplanung?
Eine Testplanung ist ein kooperatives Planungsverfahren, bei dem mehrere Teams parallel Lösungsansätze entwickeln. Sie bildet im Schweizer Raumplanungsrecht eine wichtige Grundlage für anschliessende Nutzungsplanungsverfahren nach RPG Art. 14.
Testplanung vs. Masterplan – was ist der Unterschied?
Die Testplanung ist ergebnisoffen und ohne Planungswirkung. Der Masterplan ist ein konkretes räumliches Konzept und bildet die Grundlage für die formelle Nutzungsplanung (Gestaltungsplan nach §83ff PBG ZH bzw. kantonalem Recht).
Wie lange dauert ein Raumplanungsprojekt?
Nutzungsstudien: 4–8 Wochen. Testplanungen: 3–6 Monate. Masterpläne: 6–12 Monate. Formelle Nutzungsplanungsverfahren nach RPG Art. 14–26 (inkl. öffentliche Auflage und kantonale Genehmigung): 1–3 Jahre.
Wann braucht eine Gemeinde externe Raumplanung?
Bei Ortsplanungsrevisionen, Einzonungs-/Umzonungsverfahren, Arealentwicklungen und KI-gestützten Analysen wie Bauzonenkapazität (RPG Art. 15) oder Interessenabwägung (RPV Art. 3).
Was kostet eine externe Raumplanung?
Nutzungsstudien ab CHF 5'000, Testplanungen ab CHF 20'000, Masterpläne ab CHF 30'000. Digitale Produkte: Bauzonenkapazität ab CHF 3'000, Mehrwertausgleich ab CHF 800 – als Fixpreisprodukte verfügbar. Offerte anfragen →
Raumplanung in Ihrem Kanton
SPEKTRUM kennt die kantonalen Planungsgesetze, Richtplanvorgaben und Bewilligungsverfahren. Hier ein Überblick unserer Erfahrung in den wichtigsten Deutschschweizer Kantonen.
Kanton Zürich
Raumplanung Kanton Zürich
Der Kanton Zürich ist der bevölkerungsreichste der Schweiz und steht unter hohem Siedlungsdruck. Die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Zürich sowie die Vorgaben des kantonalen Richtplans (Festsetzung Siedlungsfläche) prägen jedes Planungsvorhaben. Der §75a PBG ZH regelt den Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen; §83ff. PBG ZH bildet die Grundlage für Gestaltungs- und Bebauungspläne.
Projekte: Testplanung Lettenquartier Zürich · Nutzungsstudie Hochwacht Winterthur · Bauzonenkapazitätsanalysen Kanton ZH
Kanton Aargau
Raumplanung Kanton Aargau
Der Kanton Aargau verfolgt mit seinem kantonalen Richtplan 2030 ein klares Innenentwicklungsziel: Mindestens 80% des Bevölkerungswachstums sollen innerhalb des Siedlungsgebiets aufgenommen werden. Das Baugesetz AG (BauG AG) und die kantonalen Planungsvorschriften (KPV) setzen den rechtlichen Rahmen. SPEKTRUM berechnet Bauzonenkapazitäten und Mehrwertausgleiche nach RPG Art. 5 Abs. 1bis kantonskonform für Aargauer Gemeinden.
Leistungen: Bauzonenkapazitätsanalysen · Mehrwertausgleichsberechnungen · Ortsplanungsunterstützung
Kanton Bern
Raumplanung Kanton Bern
Das Baugesetz des Kantons Bern (BauG BE) und das Raumplanungs- und Baugesetz (RBG BE) mit Art. 142 (Mehrwertabgabe) bilden den Rechtsrahmen für alle Berner Planungsvorhaben. Art. 59 BauG BE regelt die Ortsplanungsrevision. Die kantonale Richtplanung legt für jede Gemeinde die zulässige Siedlungsentwicklung fest – SPEKTRUM berechnet Bauzonenkapazitäten und Mehrwertausgleiche nach bernischem Recht, kantonskonform und revisionssicher.
Leistungen: Bauzonenkapazität nach Art. 59 BauG BE · Mehrwertausgleich nach Art. 142 RBG BE
Kanton St. Gallen
Raumplanung Kanton St. Gallen
Der Kanton St. Gallen setzt mit seinem Richtplan und dem Baugesetz SG (BauG SG) auf eine dezentrale Siedlungsentwicklung bei gleichzeitiger Innenentwicklung. Im Rheintal – einem der am stärksten wachsenden Agglomerationsräume – hat SPEKTRUM Bauzonenkapazitätsanalysen durchgeführt und dabei die Anforderungen der kantonalen Siedlungsflächenplanung nach RPG Art. 8a berücksichtigt. Die Ergebnisse sind mit dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) des Kantons SG abgestimmt.
Projekte: Bauzonenkapazitätsanalysen Rheintal · Abstimmung mit AREG SG
Kanton Tessin & weitere Kantone
Raumplanung Tessin und weitere Kantone
Im Kanton Tessin (TI) begleitet SPEKTRUM seit 2025 das vom Bund ausgewählte Modellvorhaben Bioggio – ein Pilotprojekt für nachhaltige Raumentwicklung im periurbanen Raum. Die kantonale Raumplanung im Tessin folgt dem Piano direttore cantonale (kantonaler Richtplan) und dem Legge sullo sviluppo territoriale (LST). SPEKTRUM ist zudem für Anfragen aus Kantonen wie Solothurn (SO) aktiv, wo der Masterplan Grenchen Süd erarbeitet wurde.