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UVP-Screening mit KI: Ist das Vorhaben UVP-pflichtig, welche Schutzgüter sind betroffen und was gehört in Voruntersuchung und Pflichtenheft?

Ob ein Vorhaben der Umweltverträglichkeitsprüfung untersteht, entscheidet der Anhang der UVPV: Er nennt die Anlagetypen und Schwellenwerte, etwa Parkhäuser und Parkplätze für mehr als 500 Motorwagen, Einkaufszentren mit mehr als 7'500 Quadratmetern Verkaufsfläche, Kies- und Sandgruben mit mehr als 300'000 Kubikmetern Abbauvolumen, Deponien der Typen A und B über 500'000 Kubikmeter, Windenergieanlagen über 5 Megawatt, Verteilzentren mit mehr als 20'000 Quadratmetern Lagerfläche, Stadien für mehr als 20'000 Zuschauer. Das massgebliche Verfahren bestimmt bei den meisten Typen das kantonale Recht. Ist die Pflicht gegeben, erarbeitet die Gesuchstellerin eine Voruntersuchung, die zeigt, welche Umweltauswirkungen die Anlage voraussichtlich hat, und ein Pflichtenheft, das festlegt, was im Umweltverträglichkeitsbericht mit welchen Methoden untersucht wird; sind die Auswirkungen in der Voruntersuchung abschliessend dargestellt, gilt sie als Bericht. Ein KI-gestütztes Screening nimmt Anlagetyp, Kenngrösse, Standort und Projektbeschrieb entgegen, prüft die Schwellenwerte mit Quellenangabe, fragt die Geodaten des Bundes, des ÖREB-Katasters und des Kantons ab (Schutzgebiete, Gewässer, Naturgefahren, Wald, Lärm, Fruchtfolgeflächen, Altlasten), beurteilt die Relevanz der Umweltbereiche nach dem UVP-Handbuch des BAFU mit Begründung und Konfidenz, schlägt Massnahmen vor und liefert einen Bericht als Grundlage für Voruntersuchung und Pflichtenheft; eine Gegenprüfung sucht Lücken, Widersprüche mit den Geodaten und fehlende Rechtsgrundlagen. Das Ergebnis ist eine Einschätzung mit Quellen, keine rechtliche Beurteilung: Die UVP-Pflicht stellt die Behörde fest, die Umweltschutzfachstelle beurteilt Voruntersuchung und Pflichtenheft, und das Bundesgericht verlangt, dass eng verknüpfte Teilprojekte gesamthaft geprüft werden und die Prüfung bereits auf der Planstufe vollständig ist, wenn der Plan das Projekt konkret festlegt.

Stand: 2. November 2026Autor: Andreas Rupf, Raum- und Stadtplaner, Dozent ETH ZürichErfahrungen aus der Beratungspraxis

Wann eine UVP nötig ist: Art. 10a USG und der UVPV-Anhang

Nach Art. 10a USG prüft die Behörde vor dem Entscheid über Planung, Errichtung oder Änderung von Anlagen, die Umweltbereiche erheblich belasten können, möglichst frühzeitig die Umweltverträglichkeit. Welche Anlagen das sind, legt der Bundesrat im Anhang der UVPV fest: eine Liste von Anlagetypen mit Schwellenwerten und dem massgeblichen Verfahren.

Der Anhang in acht Gruppen: Verkehr (Nationalstrassen mehrstufig, Hauptstrassen, Parkhäuser und Parkplätze für mehr als 500 Motorwagen, Bahn, Häfen, Flugplätze), Energie (Kernanlagen, thermische Anlagen über 50 Megawatt fossil oder 20 Megawatt erneuerbar, Wasserkraft über 3 Megawatt, Erdwärme über 5 Megawatt thermisch, Wind über 5 Megawatt, Fotovoltaik über 5 Megawatt nicht an Gebäuden, Leitungen, Tanklager), Wasserbau (Massnahmen über 10 Millionen Franken, Seeschüttungen über 10'000 Kubikmeter), Entsorgung (Deponien A und B über 500'000 Kubikmeter, Deponien C, D und E immer, Abfallanlagen nach Jahrestonnen, Kläranlagen über 20'000 Einwohnergleichwerte), militärische Anlagen, Sport und Tourismus (Seilbahnen, Skilifte in neue Geländekammern, Beschneiung über 50'000 Quadratmeter, Stadien über 20'000 Zuschauer, Vergnügungsparks, Golfplätze ab neun Löchern), industrielle Betriebe (Chemie, Metall, Zement, Papier, Lebensmittel nach Kapazität) und andere Anlagen (Meliorationen, Kies- und Sandgruben über 300'000 Kubikmeter, Tierhaltung über 125 Grossvieheinheiten, Einkaufszentren über 7'500 Quadratmeter Verkaufsfläche, Verteilzentren über 20'000 Quadratmeter Lagerfläche oder 120'000 Kubikmeter, Grundwasserfassungen ab 10 Millionen Kubikmeter).

Massgebliches Verfahren. Bei Bundesanlagen das Plangenehmigungs- oder Konzessionsverfahren des Bundes, teils mehrstufig; bei den meisten übrigen Typen «durch das kantonale Recht zu bestimmen», also Baubewilligung, Sondernutzungsplan oder kantonale Bewilligung je nach Kanton. Bei Typen mit Stern ist zusätzlich das BAFU anzuhören.

Änderungen bestehender Anlagen unterstehen der UVP nach Art. 2 UVPV, wenn sie wesentlich sind und die Anlage den Schwellenwert erreicht oder bereits UVP-pflichtig ist; reine Werterhaltung nicht. Und die Anlage ist als Einheit zu betrachten: Räumlich, zeitlich und funktional eng verknüpfte Teilprojekte werden gesamthaft geprüft, eine isolierte Betrachtung genügt nicht (BGer 1C_99/2023). Wer die Kenngrösse knapp unter die Schwelle rechnet, indem er das Vorhaben teilt, scheitert daran.

Voruntersuchung, Pflichtenheft, Bericht

Voruntersuchung (Art. 8 Abs. 1 Bst. a UVPV): Die Gesuchstellerin zeigt, welche Auswirkungen der Anlage die Umwelt voraussichtlich belasten können. Sie ist die erste Sichtung über alle Umweltbereiche: Luft und Klima, Lärm und Erschütterungen, Boden, Wasser, Natur und Biodiversität, Wald, Naturgefahren, Altlasten, Landschaft und Siedlungsqualität. Je Bereich wird beurteilt, ob er betroffen ist, wie stark, und ob er vertieft untersucht werden muss.

Pflichtenheft (Art. 8 Abs. 1 Bst. b): Es legt fest, welche Umweltauswirkungen im Bericht untersucht werden, mit welchen Methoden und in welchem örtlichen und zeitlichen Rahmen. Das Pflichtenheft ist der Vertrag zwischen Gesuchstellerin und Fachstelle über den Umfang der Hauptuntersuchung; was hier fehlt, fehlt später im Bericht, was hier zu viel steht, kostet Monate.

Stellungnahme der Fachstelle (Art. 8 Abs. 2, Art. 12): Voruntersuchung und Pflichtenheft gehen an die zuständige Behörde, die sie der Umweltschutzfachstelle des Kantons weiterleitet; die Fachstelle nimmt Stellung und berät. Bei Bundesverfahren und bei Anlagen mit Stern im Anhang nimmt das BAFU innert zwei Monaten Stellung (Art. 12a); die kantonalen Fristen bestimmt das kantonale Recht.

Voruntersuchung als Bericht (Art. 8a): Werden Auswirkungen und Massnahmen in der Voruntersuchung bereits abschliessend ermittelt und dargestellt, gilt sie als Umweltverträglichkeitsbericht; eine Hauptuntersuchung entfällt. Das ist bei Vorhaben mit klarer Lage und wenigen betroffenen Bereichen der schnelle Weg.

Richtlinien (Art. 10): Massgebend sind die Richtlinien des BAFU (das UVP-Handbuch mit seinen Modulen), wenn der Bund prüft, das BAFU anzuhören ist oder der Kanton keine eigenen Richtlinien hat; sonst die kantonalen Richtlinien.

Öffentlichkeit (Art. 15): Der Bericht ist öffentlich zugänglich und kann dreissig Tage eingesehen werden; die Publikation des Gesuchs weist darauf hin.

Planstufe: Legt ein Sondernutzungsplan konkrete Projekte mit präzisen Standorten und Auswirkungen fest, muss die UVP bereits auf dieser Stufe vollständig sein, mitsamt Interessenabwägung (BGer 1C_458/2022 zu einem Windpark im Waadtland); bei Windenergieanlagen darf die Bewilligung auf ein Mustermodell abgestützt werden, wenn die UVP systematisch vom ungünstigsten Szenario ausgeht (BGE 152 II 461).

Was ein KI-gestütztes Screening leistet und was nicht

Ein Screening ist die Arbeit vor der Voruntersuchung: Ist das Vorhaben pflichtig, welche Bereiche sind am Standort relevant, was gehört ins Pflichtenheft? Diese Arbeit besteht aus Schwellenwerten, Geodaten und einer strukturierten Beurteilung, und genau dafür eignet sich KI mit Fachanbindung.

Schwellenwertprüfung. Anlagetyp und Kenngrösse (Parkplätze, Verkaufsfläche, Abbauvolumen, Megawatt, Lagerfläche, Zuschauer) werden gegen den UVPV-Anhang geprüft, mit Ziffer, Schwellenwert und Quellenangabe; bei Änderungen bestehender Anlagen nach Art. 2 UVPV mit den Fragen zur Wesentlichkeit und zum erstmaligen Erreichen der Schwelle.

Geodaten. Für Standort oder Perimeter werden die Bundesinventare (BLN, ISOS, IVS, Moore, Auen), der ÖREB-Kataster und die kantonalen Fachkarten abgefragt: Schutzgebiete, Gewässer und Gewässerraum, Grundwasserschutz, Naturgefahren, Wald, Lärm, Fruchtfolgeflächen, belastete Standorte. Mit Polygon statt Punkt wird die ganze Fläche geprüft.

Relevanzmatrix. Je Umweltbereich die Beurteilung nach dem UVP-Handbuch des BAFU (Modul 5): betroffen oder nicht, Ausmass, Begründung, Konfidenz, Quelle. Strukturierte Angaben zu Verkehr (Parkplätze, Fahrten, Anlieferungen), Energie und Klima (Wärmeträger, Strombedarf, Emissionen nach der BAFU-Mitteilung 2025), Bauphase (Aushub, Transporte, Bauzeit, Nachtarbeit) und Änderung bestehender Anlagen fliessen als Fakten ein.

Massnahmen und Bericht. Vorschläge je betroffenem Bereich, eine räumliche Sensitivitätsbeurteilung, ein Quellenprotokoll und der Export als Word oder PDF mit Verweisen auf USG, UVPV und Handbuch, als Grundlage für Voruntersuchung oder Pflichtenheft, in Deutsch, Französisch oder Italienisch.

Gegenprüfung. Ein zweiter Durchlauf sucht Lücken, Widersprüche zwischen Beurteilung und Geodaten und fehlende Rechtsgrundlagen, bevor Voruntersuchung oder Pflichtenheft an die Fachstelle gehen.

Was es nicht leistet: Es stellt die UVP-Pflicht nicht fest, das tut die Behörde; es ersetzt keine Messungen, Modellrechnungen und Fachgutachten der Hauptuntersuchung; es kennt die kantonale Praxis und die Vorgaben der Fachstelle nur, soweit sie in Richtlinien stehen; und es beurteilt nicht, ob ein Vorhaben bewilligungsfähig ist. Das Screening arbeitet mit amtlichen Grundlagen und führt keine eigene rechtliche Beurteilung durch; die Fachperson prüft, die Fachstelle entscheidet über das Pflichtenheft.

Regeln für Screening und Pflichtenheft

Anlageeinheit zuerst. Was gehört zum Vorhaben? Teilprojekte, Etappen, bestehende Anlagen, induzierter Verkehr. Die Kenngrösse wird für die Einheit bestimmt, nicht für die Etappe; das Bundesgericht lässt Aufteilungen nicht gelten.

Kenngrösse mit Quelle. Parkplätze aus dem Parkierungsnachweis, Verkaufsfläche aus den Plänen, Abbauvolumen aus dem Abbaukonzept, Megawatt aus dem Anlagenblatt; die Zahl trägt ihre Herkunft, bevor sie gegen die Schwelle geht.

Perimeter als Polygon. Ein Punkt verfehlt Schutzgebiete am Rand; der Perimeter in Landeskoordinaten prüft die Fläche. Für grosse Vorhaben kommen die Bauinstallationsplätze und Zufahrten dazu.

Konfidenz lesen. Die Relevanzmatrix sagt, wie sicher eine Beurteilung ist. Niedrige Konfidenz heisst: Fachperson prüfen, allenfalls Erhebung im Pflichtenheft vorsehen.

Gegenprüfung vor der Fachstelle. Lücken und Widersprüche findet die Gegenprüfung in Minuten; die Fachstelle findet sie in Monaten. Was die Gegenprüfung meldet, wird behoben oder im Pflichtenheft begründet.

Richtlinien des Kantons. Das Screening folgt dem BAFU-Handbuch; hat der Kanton eigene Richtlinien, gelten sie (Art. 10 Abs. 2). Das Pflichtenheft nennt die Richtlinie, nach der untersucht wird.

Rechtsprechung aus dem Korpus. Die Bundesgerichtspraxis zu UVP-Pflicht, Anlageeinheit, Planstufe und Pflichtenheft kommt aus dem Rechtsprechungswerkzeug mit Zitatprüfung, nicht aus dem Modellgedächtnis.

Datenklassen. Projektbeschriebe und Pläne sind in der Regel Sachdaten; Angaben zu Grundeigentümern und Anwohnenden werden nicht ins Werkzeug gegeben. Der Ratgeber zum Datenschutz beschreibt die Klassen.

Transparenz. Voruntersuchung und Pflichtenheft nennen, dass das Screening mit Unterstützung eines KI-Werkzeugs erstellt und von der Fachperson geprüft wurde; die Fachstellen wissen das zu schätzen, und der Quellenlog belegt es.

Zehn Punkte vor der Voruntersuchung

Was ein Screening klären muss, bevor Voruntersuchung und Pflichtenheft geschrieben werden:

  • Anlagetyp nach AnhangWelche Ziffer des UVPV-Anhangs passt; bei Mischvorhaben alle in Frage kommenden Typen.
  • Anlageeinheit bestimmtTeilprojekte, Etappen und bestehende Anlagen zusammengezählt; Aufteilung zur Umgehung ausgeschlossen.
  • Kenngrösse mit QuelleParkplätze, Fläche, Volumen, Leistung, Zuschauer aus den Projektunterlagen; Vergleich mit der Schwelle dokumentiert.
  • Änderung bestehender Anlage geprüftWesentlich oder Werterhaltung; Schwelle neu erreicht; bisher UVP-pflichtig (Art. 2 UVPV).
  • Massgebliches Verfahren benanntBund oder Kanton, Baubewilligung oder Sondernutzungsplan; BAFU-Anhörung bei Sterntypen.
  • Perimeter mit GeodatenPolygon in Landeskoordinaten; Bundesinventare, ÖREB, kantonale Fachkarten abgefragt und gelesen.
  • Relevanz je UmweltbereichBetroffen, Ausmass, Begründung, Konfidenz; niedrige Konfidenz als Untersuchungsbedarf markiert.
  • Verkehr, Energie, Bauphase strukturiertFahrten, Parkplätze, Wärmeträger, Emissionen, Aushub, Bauzeit als Fakten erfasst.
  • Gegenprüfung durchgeführtLücken, Widersprüche mit Geodaten, fehlende Rechtsgrundlagen behoben oder begründet.
  • Richtlinie und TransparenzBAFU-Handbuch oder kantonale Richtlinie benannt; KI-Einsatz und Prüfung durch die Fachperson vermerkt.

Schwellenwerte des UVPV-Anhangs für häufige Vorhaben

Auszug aus dem Anhang der UVPV (Stand der Konsolidierung 1. Januar 2025); das massgebliche Verfahren bestimmt bei diesen Typen das kantonale Recht:

AnlagetypZifferSchwellenwert
Parkhäuser und Parkplätze11.4mehr als 500 Motorwagen
Einkaufszentren und Fachmärkte80.5mehr als 7'500 m² Verkaufsfläche
Güterumschlagsplätze und Verteilzentren80.6mehr als 20'000 m² Lagerfläche oder 120'000 m³ Lagervolumen
Kies- und Sandgruben, Steinbrüche80.3mehr als 300'000 m³ abbaubares Gesamtvolumen
Deponien Typ A und B40.4mehr als 500'000 m³ Deponievolumen
Deponien Typ C, D und E40.5immer UVP-pflichtig
Windenergieanlagen21.8mehr als 5 MW installierte Leistung
Fotovoltaik, nicht an Gebäuden21.9mehr als 5 MW installierte Leistung
Erdwärmenutzung21.4mehr als 5 MW thermisch
Sportstadien mit festen Tribünen60.5mehr als 20'000 Zuschauer
Golfplätze60.7neun und mehr Löcher
Tierhaltungsanlagen80.4mehr als 125 Grossvieheinheiten (Alpställe ausgenommen)
Abwasserreinigungsanlagen40.9mehr als 20'000 Einwohnergleichwerte
Thermische Energieerzeugung21.2mehr als 50 MW fossil, 20 MW erneuerbar oder kombiniert

Anhang UVPV (SR 814.011), amtlicher Text aus Fedlex über den SPEKTRUM MCP, Stand 1. Januar 2025; Schiess- und Übungsplätze der Armee (50.1) laufen im Plangenehmigungsverfahren des Bundes.

Vom Projektbeschrieb zum Pflichtenheft in sechs Schritten

So setzt ein Büro das KI-gestützte Screening ein:

  1. Vorhaben erfassen Titel, Anlagetyp nach Anhang, Kenngrösse mit Quelle, Standort oder Perimeter in Landeskoordinaten, Projektbeschrieb; bis zu drei Dokumente als Text; Angaben zu Verkehr, Energie, Bauphase und Änderung.
  2. Screening starten Schwellenwertprüfung, Geodatenabfrage, Relevanzmatrix, Massnahmen; Stufe Voruntersuchung; Sprache wählen.
  3. Ergebnis lesen Pflicht mit Ziffer und Quelle, Relevanz je Bereich mit Konfidenz, räumliche Sensitivität, Quellenprotokoll; niedrige Konfidenz markieren.
  4. Gegenprüfung Lücken, Widersprüche mit Geodaten, fehlende Rechtsgrundlagen; beheben oder im Pflichtenheft begründen; Rechtsprechung mit Zitatprüfung.
  5. Voruntersuchung und Pflichtenheft schreiben Export als Grundlage; Umfang, Methoden, örtlicher und zeitlicher Rahmen je Bereich; Richtlinie benannt; Fachperson prüft und verantwortet.
  6. An die Fachstelle Über die zuständige Behörde an die Umweltschutzfachstelle; Stellungnahme abwarten; Pflichtenheft bereinigen; Hauptuntersuchung oder Voruntersuchung als Bericht.

Das UVP-Screening von SPEKTRUM

SPEKTRUM hat das UVP-Screening nach Rückmeldungen aus einem Planungsbüro in Etappen gebaut: zuerst die Schwellenwertprüfung gegen den UVPV-Anhang und die Geodatenanalyse, dann die Relevanzmatrix nach dem BAFU-Handbuch mit Massnahmen und Export, zuletzt die Urteilssammlung zur UVP, das kantonale Verfahrensrecht, die Prüfliste und die Anbindung an den SPEKTRUM MCP. Das Werkzeug läuft im Browser unter uvp.interessenabwaegung.ch mit Anmeldung per Login-Link und als Werkzeuge «UVP-Screening starten», «Ergebnis», «Gegenprüfung», «Export» und «UVP-Rechtsprechung» im MCP; der Zugang zur Weiterentwicklung wird auf Anfrage freigeschaltet.

Die Grundsätze sind dieselben wie bei allen Werkzeugen von SPEKTRUM: Das Screening arbeitet nur mit amtlichen Grundlagen (UVPV-Anhang, Bundesinventare, ÖREB, kantonale Fachkarten, BAFU-Handbuch, BAFU-Mitteilung zum Klima), nennt zu jeder Beurteilung Quelle und Konfidenz, führt keine eigene rechtliche Beurteilung durch und sagt nie, ob ein Vorhaben bewilligungsfähig ist. Die Gegenprüfung ist bewusst ein zweiter, unabhängiger Durchlauf: Sie liest das Screening so, wie es eine Fachstelle lesen würde, und meldet, was fehlt. Beide Schritte brauchen Modellbudget und laufen nur auf ausdrückliche Anfrage; das Ergebnis wird mit dem Fall gespeichert und lässt sich ohne neuen Lauf wieder öffnen.

Im Online-Kurs «UVP mit KI» auf kurse.spekt.ch üben Teilnehmende den Ablauf an einem Vorhaben: Anlageeinheit bestimmen, Kenngrösse belegen, Screening lesen, Gegenprüfung auswerten, Pflichtenheft formulieren. Die häufigste Erkenntnis ist, dass die Schwellenwertfrage selten das Problem ist; die Arbeit steckt in der Anlageeinheit und in der Relevanzbeurteilung am konkreten Standort.

Häufige Fragen

Kann KI feststellen, ob mein Vorhaben UVP-pflichtig ist?

Sie kann die Schwellenwerte des UVPV-Anhangs mit der Kenngrösse Ihres Vorhabens vergleichen und das mit Ziffer und Quelle belegen; bei Änderungen bestehender Anlagen prüft sie die Fragen nach Art. 2 UVPV. Festgestellt wird die Pflicht von der zuständigen Behörde im massgeblichen Verfahren. Entscheidend ist, dass die Anlageeinheit richtig bestimmt ist: Eng verknüpfte Teilprojekte zählen zusammen, und das Bundesgericht lässt eine Aufteilung zur Umgehung nicht gelten. Das Screening hilft, diese Frage sauber zu stellen.

Was ist der Unterschied zwischen Screening, Voruntersuchung und Pflichtenheft?

Das Screening ist die Vorarbeit: Pflicht prüfen, Standort analysieren, Relevanz der Umweltbereiche beurteilen. Die Voruntersuchung nach Art. 8 UVPV zeigt, welche Auswirkungen die Anlage voraussichtlich hat; das Pflichtenheft legt fest, was im Bericht mit welchen Methoden und in welchem Rahmen untersucht wird. Beide gehen an die Umweltschutzfachstelle, die Stellung nimmt. Sind die Auswirkungen in der Voruntersuchung abschliessend dargestellt, gilt sie als Bericht. Das Screening liefert die Grundlage für beide Dokumente, schreibt sie aber nicht.

Welche Geodaten fragt das Screening ab?

Die Bundesinventare (BLN, ISOS, IVS, Moore, Auen, Trockenwiesen), den ÖREB-Kataster mit Nutzungsplanung und Beschränkungen und die kantonalen Fachkarten zu Schutzgebieten, Gewässern und Gewässerraum, Grundwasserschutz, Naturgefahren, Wald, Lärm, Fruchtfolgeflächen und belasteten Standorten; für einen Punkt oder, besser, für den Perimeter als Polygon. Jede Abfrage steht im Quellenprotokoll mit Datensatz und Datum. Was die Karten nicht zeigen, etwa Artvorkommen oder Bodenqualität vor Ort, gehört in die Erhebung der Hauptuntersuchung.

Was sagt das Bundesgericht zur UVP auf der Planstufe?

Legt ein Sondernutzungsplan konkrete Projekte mit präzisen Standorten und Auswirkungen fest, muss bereits auf dieser Stufe eine vollständige UVP mit Interessenabwägung vorliegen; unvollständige Untersuchungen zu geschützten Arten führen zur Aufhebung (BGer 1C_458/2022 zu einem Windpark in der Waadt). Bei Windenergieanlagen darf die Bewilligung auf ein Mustermodell abgestützt werden, wenn die UVP systematisch vom ungünstigsten Szenario ausgeht (BGE 152 II 461). Eng verknüpfte Teilprojekte sind gesamthaft zu prüfen (BGer 1C_99/2023). Alle drei Entscheide stehen mit Leitsatz und Link im Rechtsprechungskorpus.

Gilt das Screening auch für Vorhaben unter der Schwelle?

Ja, als Umweltabklärung ohne formelle UVP. Viele Kantone verlangen auch unterhalb der Schwellen eine Darstellung der Umweltauswirkungen im Baugesuch oder im Planungsbericht; die Relevanzmatrix und die Geodatenanalyse liefern sie. Das Werkzeug sagt dann, dass keine UVP-Pflicht nach Anhang besteht, und beurteilt die Bereiche trotzdem; für den Planungsbericht nach Art. 47 RPV ist das Kapitel Umwelt damit vorbereitet.

Wie geht das Screening mit Datenschutz und Verbindlichkeit um?

Projektbeschriebe, Kenngrössen und Pläne sind Sachdaten; Angaben zu Grundeigentümern, Anwohnenden oder Einsprechenden werden nicht eingegeben. Das Ergebnis ist eine Einschätzung mit Quellen und Konfidenz, keine rechtliche Beurteilung und keine Aussage zur Bewilligungsfähigkeit; verbindlich sind die Feststellung der Behörde und die Stellungnahme der Fachstelle. Voruntersuchung und Pflichtenheft nennen den KI-Einsatz und die Prüfung durch die Fachperson; der Ratgeber zur Verlässlichkeit beschreibt die Verantwortung.

Quellen

Diese Seite gibt Erfahrungen aus der Beratungs- und Entwicklungspraxis von SPEKTRUM wieder. Funktionen, Verträge und Preise der genannten Anbieter ändern sich; massgebend sind deren aktuelle Bedingungen und bei Personendaten das anwendbare Datenschutzrecht. Keine Rechtsberatung.

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Pflicht, Standort und Relevanz in Minuten mit Quellen; Gegenprüfung, bevor die Fachstelle sie macht.

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