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Verlässlichkeit und Haftung: Wer verantwortet KI-gestützte Inhalte in Planung und Bauverwaltung?

Für KI-gestützte Inhalte haftet, wer sie verwendet: das Planungsbüro gegenüber seiner Auftraggeberin nach Auftragsrecht (Art. 398 OR, Sorgfalt und Treue), die Behörde gegenüber den Betroffenen für ihre Verfügungen und Pläne nach Verwaltungsrecht, und beide nach Datenschutzrecht für die Daten, die sie in Werkzeuge geben. Der KI-Anbieter haftet nach seinen Geschäftsbedingungen, meist für fast nichts; ein Betreiber von Fachwerkzeugen wie dem SPEKTRUM MCP für die Richtigkeit seiner Datenaufbereitung im Rahmen seiner Bedingungen, nicht für den Entscheid, der darauf gestützt wird. Die Verantwortung verschiebt sich also nicht, sie wird nur leichter zu verletzen, wenn Ergebnisse ungeprüft übernommen werden. Verlässlich wird KI durch Architektur, nicht durch Vertrauen: kontrollierter Kontext statt Modellgedächtnis, Werkzeuge mit Quelle und Stand statt Raten, Agenten, die sich gegenseitig prüfen, Zitatprüfung für jeden Entscheid, und eine Fachperson, die jedes Ergebnis liest. Urheberrechtlich sind reine Modelltexte nicht geschützt, bearbeitete Berichte schon; der EU AI Act trifft Schweizer Büros nur, wenn sie KI-Systeme in die EU liefern, und die Schweiz regelt KI sektoriell und über die KI-Konvention des Europarats. Die Regel für den Alltag: Jedes Dokument, das das Büro verlässt, hat eine verantwortliche Fachperson, jede Zahl eine Quelle, jede Norm eine Fundstelle, und die Nutzungsrichtlinie sagt, wer was prüft.

Stand: 1. November 2026Autor: Andreas Rupf, Raum- und Stadtplaner, Dozent ETH ZürichErfahrungen aus der Beratungspraxis

Warum Modelle irren und wie man es begrenzt

Ein Sprachmodell erzeugt Text, der zum Kontext passt; ob er wahr ist, weiss es nicht. Daraus folgt die Halluzination: ein nicht existierendes Bundesgerichtsurteil mit Aktenzeichen, ein Artikel, den es so nicht gibt, ein Interessengewicht aus der Luft. Im Planungskontext ist das nicht peinlich, sondern folgenreich, weil Genehmigungsbehörden und Gerichte nachschlagen.

Was hilft, in dieser Reihenfolge:

Kontrollierter Kontext. Dem Modell wird mitgegeben, woraus es schöpfen soll: die massgeblichen Gesetze, das Reglement, der Richtplanauszug, die Unterlagen des Falls. Es soll aus diesem Kontext arbeiten, nicht frei erfinden. Je vollständiger die Projektbeschreibung, desto belastbarer der Vorschlag; eine unscharfe Beschreibung liefert unscharfe Antworten, bei jedem Modell.

Werkzeuge statt Gedächtnis. Für Recht, Rechtsprechung, Geodaten und Berechnungen ruft das Modell Werkzeuge auf, die amtliche Quellen mit Stand und Fundstelle liefern und deterministisch rechnen. Mit Fachanbindung über MCP wird aus Raten Nachschlagen; die Zitatprüfung meldet «nicht gefunden», wo kein Entscheid existiert.

Gegenseitige Prüfung. Agenten in getrennten Rollen (Fakten, Pro, Contra, Recht, Synthese) prüfen einander; ein Debatten-Agent stellt die Rückfragen, die ein Rekurrent stellen würde. Vorschläge, die der Debatte nicht standhalten, werden überarbeitet. Das ersetzt die Fachperson nicht, es macht ihre Prüfung ergiebiger.

Marker statt Füllung. Was das Modell nicht belegen kann, markiert es ([PRÜFEN], [ERGÄNZEN], [ENTSCHEID]); die Marker sind das Arbeitsprogramm der Fachperson. Ein Text ohne Marker ist verdächtig, nicht fertig.

Menschliche Prüfung. Jede Zahl gegen die Quelle, jede Norm gegen die Fundstelle, jede Abwägung gegen das eigene Urteil, jeder Entscheid durch die Zitatprüfung. Das ist keine Formalität: Es ist der Schritt, der die Verantwortung trägt.

Kein System schliesst Fehler aus; die Architektur sorgt dafür, dass sie erkannt werden, bevor sie Wirkung entfalten. Die Erfahrung mit Interessenabwägung AI, die Andreas Rupf im Beitrag zur Verlässlichkeit beschreibt, ist deshalb keine Beruhigung, sondern eine Bauanleitung.

Wer haftet: Büro, Behörde, Anbieter, Mitarbeitende

Das Planungsbüro schuldet seiner Auftraggeberin sorgfältige Ausführung (Art. 398 OR beim Auftrag; bei Werkverträgen die Mängelhaftung). Ein Planungsbericht mit erfundenen Normen, eine Kapazitätsrechnung mit falschen Zahlen, eine Einsprache mit verpasster Frist sind Sorgfaltsverletzungen, gleich ob ein Mensch oder ein Modell den Fehler gemacht hat. Das Büro kann sich nicht auf das Werkzeug berufen, so wenig wie auf einen Taschenrechner; es haftet für die Auswahl des Werkzeugs, die Instruktion und die Prüfung. Entscheidend ist darum, dass die Prüfung dokumentiert ist: Wer hat was wann gegen welche Quelle geprüft.

Die Behörde verantwortet ihre Pläne, Verfügungen und Stellungnahmen gegenüber den Betroffenen nach Verwaltungsrecht; ein Mangel führt zur Aufhebung durch die Rechtsmittelinstanz, bei Schaden zur Staatshaftung nach kantonalem Recht. Dass ein Entwurf KI-gestützt war, ändert nichts am Massstab: Die Begründung muss tragen, die Interessenabwägung vollständig sein, die Verfügung von der zuständigen Person unterschrieben. Zusätzlich gilt das kantonale Datenschutzrecht für die Daten, die in Werkzeuge gegeben werden, und das Amtsgeheimnis.

Der KI-Anbieter (Anthropic, OpenAI, Microsoft, Mistral) haftet nach seinen Geschäftsbedingungen, die Gewährleistung und Haftung für Inhalte weitgehend ausschliessen. Er haftet für die vertraglich zugesicherte Datenverarbeitung (kein Training, Standort, Löschung), nicht für die Richtigkeit einer Antwort. Wer diese Bedingungen unterschreibt, übernimmt die inhaltliche Verantwortung.

Der Betreiber von Fachwerkzeugen wie SPEKTRUM haftet im Rahmen seiner Nutzungsbedingungen für die sorgfältige Aufbereitung der Daten (Quelle, Stand, Herkunftsvermerk), weist aber darauf hin, dass die Antworten Arbeitshilfen und keine amtlichen Auskünfte sind. Verbindlich bleiben die amtlichen Quellen; der Entscheid, der auf eine Antwort gestützt wird, bleibt beim Büro oder bei der Behörde.

Mitarbeitende haften gegenüber dem Arbeitgeber nach Art. 321e OR für Schäden, die sie absichtlich oder fahrlässig verursachen, abgestuft nach Verantwortung und Risiko der Arbeit. Wer entgegen der Nutzungsrichtlinie Personendaten in ein privates Konto gibt oder ein Modellergebnis ungeprüft versendet, trägt ein Risiko; wer sich an Richtlinie und Prüfschritt hält, nicht. Die Richtlinie schützt also auch die Mitarbeitenden.

Versicherung: Berufshaftpflichtversicherungen decken Planungsfehler in der Regel unabhängig vom Werkzeug; einige Versicherer fragen inzwischen nach KI-Nutzungsregeln. Eine schriftliche Richtlinie mit Prüfschritt ist die beste Antwort.

Urheberrecht, EU AI Act, Schweizer Regulierung

Urheberrecht. Geschützt sind nach Art. 2 URG geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter; ein Text, den ein Modell ohne menschliche Gestaltung erzeugt, ist keine. Ein Planungsbericht, den die Fachperson aus einem Entwurf überarbeitet, strukturiert und verantwortet, ist dagegen ihr Werk. Für das Büro heisst das: Die Bearbeitung ist nicht nur Qualitätssicherung, sondern begründet auch die Rechte am Dokument. Umgekehrt dürfen Unterlagen Dritter (Pläne, Gutachten, Berichte anderer Büros) nicht ohne Einwilligung in Werkzeuge gegeben werden, die Inhalte weiterverwenden.

EU AI Act. Die KI-Verordnung der EU (in Kraft seit August 2024, gestaffelt anwendbar bis 2027) gilt für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen in der EU und für Schweizer Unternehmen, deren Systeme oder Ergebnisse in der EU verwendet werden. Für ein Schweizer Planungsbüro, das Sprachmodelle für Schweizer Aufträge nutzt, ergibt sich daraus keine direkte Pflicht; wer Werkzeuge in die EU verkauft, muss die Risikoklasse prüfen. Planungs- und Verwaltungswerkzeuge fallen in der Regel nicht in die Hochrisikoklasse, aber Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte können gelten. Apertus erfüllt als erstes Modell seiner Grösse die Transparenzpflichten des AI Act.

Schweiz. Die Schweiz hat kein eigenes KI-Gesetz. Der Bundesrat hat im Februar 2025 entschieden, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und KI sektoriell zu regeln, dort, wo bestehende Gesetze nicht reichen; eine Vernehmlassungsvorlage ist angekündigt. Bis dahin gelten DSG, Obligationenrecht, Urheberrecht, Lauterkeitsrecht und das Verwaltungsrecht der Kantone; sie reichen für die Fragen eines Planungsbüros aus. Die Datenschutzstellen von Bund und Kantonen haben Merkblätter zu KI veröffentlicht, die als Massstab dienen.

Transparenz. Keine Norm verpflichtet ein Büro heute, den KI-Einsatz in einem Planungsbericht zu nennen. Wir empfehlen es trotzdem, in einem Satz bei den Grundlagen, weil Behörden es schätzen, weil es die Prüfung belegt und weil es die Diskussion dorthin lenkt, wo sie hingehört: zu Quellen und Begründung. In der Innovation-Sandbox des Kantons Zürich ist genau diese Transparenz eine der Fragen, die SPEKTRUM mit Behörden klärt.

Regeln, die die Verantwortung tragbar machen

Jedes Dokument hat eine Person. Berichte, Stellungnahmen, Einsprachen, Offerten tragen den Namen der Fachperson, die sie verantwortet; sie hat jeden Satz gelesen. Bei Dokumenten nach aussen gilt das Vier-Augen-Prinzip. KI-Entwürfe werden intern gekennzeichnet, bis sie geprüft sind.

Jede Zahl hat eine Quelle, jede Norm eine Fundstelle, jeder Entscheid ein geprüftes Aktenzeichen. Was keine Quelle hat, bleibt Marker oder wird gestrichen. Die Zitatprüfung ist Pflichtschritt, bevor ein Entscheid in ein Dokument fliesst.

Werkzeuge vor Gedächtnis. Rechtsfragen, Fristen, Masse, Kapazitäten und Geodaten kommen aus Werkzeugen mit Stand und Fundstelle, nicht aus dem Modell; die Nutzungsrichtlinie sagt, welche.

Prüfung ist dokumentiert. Wer was wann gegen welche Quelle geprüft hat, steht im Projekt: eine Zeile je Dokument reicht. Im Streitfall ist das der Nachweis der Sorgfalt.

Entscheide bleiben Entscheide. Kategorien in Stellungnahmen, Gewichtungen in Abwägungen, Massnahmen im Bericht werden von der Gemeinde oder der Fachperson beschlossen; das Modell schlägt vor. Marker [ENTSCHEID] bleiben sichtbar, bis der Beschluss vorliegt.

Daten nach Klasse. Keine Personendaten im Modell, wenn das Ergebnis sie nicht braucht; Geschäftsvertrag; Zustimmung der Auftraggeberin; besonders schützenswerte Daten nicht.

Pannen werden gemeldet. Falsche Eingabe, Datenabfluss, ungeprüft versendetes Dokument: Meldung an die Verantwortliche innert 24 Stunden, Dokumentation, Behebung, Information der Betroffenen, wo nötig.

Die Richtlinie wird gelebt. Zwei Seiten, von der Geschäftsleitung unterschrieben, in der Schulung besprochen, halbjährlich nachgeführt, der Auftraggeberin auf Anfrage vorgelegt. Sie ist das Dokument, das Versicherer, Datenschutzstellen und Gemeinden sehen wollen.

Zehn Prüfregeln vor der Abgabe

Für jedes KI-gestützte Dokument, das das Büro oder die Behörde verlässt:

  • Verantwortliche Fachperson benanntName im Dokument, jeder Satz gelesen; Vier-Augen-Prinzip nach aussen.
  • Zahlen mit Quelle und StandAus Werkzeugen, Statistiken oder eigenen Erhebungen; keine Modellzahlen.
  • Normen mit FundstelleErlass, Artikel, Absatz, Stand; nachgeschlagen, nicht übernommen.
  • Entscheide zitatgeprüftZitatprüfung bestanden; nicht gefundene gestrichen.
  • Marker aufgelöstKein [PRÜFEN], [ERGÄNZEN] oder [ENTSCHEID] mehr im Text.
  • Wertungen begründet und beschlossenAbwägungen, Kategorien, Massnahmen mit Gründen und mit Beschluss der zuständigen Stelle.
  • Fakten und Wertungen getrenntWas ist, was soll; keine Vermischung im selben Ton.
  • Datenklassen eingehaltenKeine Personendaten ohne Vertrag und Zustimmung; Unterlagen Dritter nur mit Einwilligung.
  • Prüfung dokumentiertEine Zeile je Dokument: wer, wann, gegen welche Quellen.
  • KI-Einsatz transparentEin Satz bei den Grundlagen; Richtlinie auf Anfrage vorlegbar.

Wer verantwortet was

Rollen, Rechtsgrundlagen und die Massnahme, die das Risiko trägt:

RolleVerantwortetRechtsgrundlageMassnahme
PlanungsbüroRichtigkeit und Sorgfalt des gelieferten Werks; Auswahl, Instruktion und Prüfung der Werkzeuge; Datenschutz als AuftragsbearbeiterArt. 394 ff. OR (Auftrag), Art. 363 ff. OR (Werkvertrag), DSGNutzungsrichtlinie, Prüfschritt mit Dokumentation, Geschäftsverträge, Berufshaftpflicht
Gemeinde, BehördePläne, Verfügungen, Stellungnahmen gegenüber Betroffenen; Daten nach kantonalem Recht; AmtsgeheimnisVerwaltungsrecht und Staatshaftung des Kantons, kantonales Datenschutzgesetz, Art. 320 StGBBeschluss durch zuständiges Organ, Begründung mit Quellen, Risikobeurteilung vor Cloud-Nutzung, Zustimmung zu Werkzeugen des Büros
KI-AnbieterVertraglich zugesicherte Datenverarbeitung: kein Training, Standort, Löschung, SicherheitGeschäftsvertrag, Auftragsbearbeitungsvertrag; Haftung für Inhalte meist ausgeschlossenVertrag prüfen, Zusicherungen schriftlich, keine Consumer-Konten
Betreiber von FachwerkzeugenSorgfältige Aufbereitung der Daten mit Quelle, Stand und Herkunftsvermerk; Hinweis auf ArbeitshilfeNutzungsbedingungen des BetreibersQuelle und Stand in jeder Antwort prüfen; verbindlich bleiben amtliche Auskünfte
MitarbeitendeEinhaltung der Richtlinie, Prüfung der eigenen ErgebnisseArt. 321a und 321e OR (Sorgfalt, Haftung gegenüber Arbeitgeber)Schulung, Richtlinie, Prüfschritt, Meldung von Pannen
UrheberRechte am bearbeiteten Werk; keine Rechte an reinen ModelltextenArt. 2 URGBearbeitung und Verantwortung durch die Fachperson; Unterlagen Dritter nur mit Einwilligung

Einordnung SPEKTRUM nach OR, URG, DSG und kantonalem Verwaltungsrecht; keine Rechtsberatung, im Einzelfall juristisch prüfen.

Verantwortung im Büro regeln: sieben Schritte

Baut auf der Nutzungsrichtlinie auf, die der Datenschutz-Ratgeber beschreibt:

  1. Dokumentarten erfassen Welche Dokumente verlassen das Büro oder die Behörde: Berichte, Stellungnahmen, Einsprachen, Verfügungen, Offerten, Protokolle; je Art die Verantwortliche und das Prüfniveau.
  2. Prüfschritt je Dokumentart Zahlen, Normen, Zitate, Wertungen, Marker, Daten; wer prüft, wie dokumentiert; Vier-Augen-Prinzip nach aussen.
  3. Werkzeuge festlegen Welche Werkzeuge für Recht, Fristen, Masse, Kapazität, Rechtsprechung massgebend sind; Zitatprüfung als Pflicht.
  4. Verträge und Versicherung prüfen Geschäftsverträge der Anbieter, Nutzungsbedingungen der Fachwerkzeuge, Berufshaftpflicht; Fragen der Versicherung beantworten.
  5. Richtlinie ergänzen Verantwortung, Prüfschritt, Kennzeichnung, Transparenz und Pannenmeldung in die zweiseitige Nutzungsrichtlinie; Unterschrift der Geschäftsleitung.
  6. Schulen und einüben Zwei Halbtage mit dem Kernteam: Prüfschritte an echten Dokumenten, Zitatprüfung, Umgang mit Markern; Fälle besprechen, in denen das Modell irrte.
  7. Überprüfen Halbjährlich: Pannen, Prüfaufwand, neue Werkzeuge, neue Regeln von Datenschutzstellen und Versicherern; Richtlinie nachführen.

Wie SPEKTRUM Verlässlichkeit baut und Verantwortung trägt

Interessenabwägung AI ist auf die Verlässlichkeitsfrage hin gebaut: Dem Modell wird ein kontrollierter Rechtsrahmen mitgegeben (RPG, RPV, NHG, GSchG, kantonale Erlasse), aus dem es schöpfen soll; ein Debatten-Agent prüft die Vorschläge des Bewertungs-Agenten mit den Rückfragen, die ein Rekurrent stellen würde; relevante Rechtsprechung kommt seit Mai 2026 aus einer kuratierten Sammlung tatsächlich vorhandener Entscheide, und wo keiner passt, bleibt das Feld leer. Der Beitrag «Wie verlässlich sind die KI-Vorschläge?» beschreibt das ohne Beschönigung: Halluzinationen lassen sich nicht ausschliessen, aber erkennen und minimieren; die Verantwortung bleibt beim Menschen.

Im SPEKTRUM MCP trägt jede Antwort Quelle, Stand und einen Herkunftsvermerk mit Abfragekennung; die Zitatprüfung meldet je Aktenzeichen «gefunden», «nicht gefunden» oder «nicht prüfbar»; nicht erfasste Reglemente werden als solche gemeldet; die Nutzungsbedingungen sagen, dass die Antworten Arbeitshilfen sind und amtliche Auskünfte verbindlich bleiben. Auf den Antwortseiten dieses Wissensbereichs stehen die offenen Prüfpunkte ausdrücklich, und der Autor verantwortet den Inhalt mit Namen.

In der eigenen Arbeit gilt dieselbe Regel: Jeder Agent hat einen Freigabeschritt, jedes Dokument nach aussen eine Person, jede Panne eine Meldung. In der Innovation-Sandbox für KI des Kantons Zürich klärt SPEKTRUM mit Behörden und Wissenschaft, wie Verlässlichkeit nachgewiesen und Verantwortung für KI-gestützte Planungsinhalte geregelt wird; die Ergebnisse fliessen in diese Ratgeber und in die Kurse.

Häufige Fragen

Haftet das Büro, wenn das Modell einen Fehler macht?

Ja, gegenüber der Auftraggeberin wie für jeden anderen Fehler im Werk: Das Büro schuldet sorgfältige Ausführung und haftet für Auswahl, Instruktion und Prüfung seiner Werkzeuge. Der Hinweis «das war die KI» entlastet nicht, so wenig wie «das war der Taschenrechner». Entlastend wirkt dagegen eine dokumentierte Prüfung: Wer nachweisen kann, dass Zahlen, Normen und Zitate gegen Quellen geprüft wurden, hat sorgfältig gehandelt, auch wenn ein Restfehler blieb.

Haftet der KI-Anbieter für falsche Antworten?

Praktisch nicht. Die Geschäftsbedingungen der grossen Anbieter schliessen Gewährleistung und Haftung für Inhalte weitgehend aus; sie haften für die vertraglich zugesicherte Datenverarbeitung, etwa kein Training, Standort und Löschung. Betreiber von Fachwerkzeugen haften im Rahmen ihrer Bedingungen für die sorgfältige Datenaufbereitung, nicht für den Entscheid, der darauf gestützt wird. Wer die Bedingungen akzeptiert, trägt die inhaltliche Verantwortung; darum gehören Prüfschritt und Richtlinie zum Vertrag dazu.

Müssen wir den KI-Einsatz im Bericht offenlegen?

Heute nicht von Gesetzes wegen, jedenfalls nicht in der Schweiz für Planungsberichte und Stellungnahmen. Wir empfehlen einen Satz bei den Grundlagen: «Datenaufbereitung und Entwurf mit Unterstützung von KI-Werkzeugen; Prüfung und Verantwortung beim Planungsbüro.» Er belegt die Prüfung, nimmt der Frage die Brisanz und lenkt die Diskussion auf Quellen und Begründung. Behörden, mit denen SPEKTRUM in der Innovation-Sandbox arbeitet, schätzen diese Transparenz.

Gilt der EU AI Act für ein Schweizer Planungsbüro?

Nur, wenn das Büro KI-Systeme oder deren Ergebnisse in der EU anbietet oder verwendet; für Schweizer Aufträge mit Sprachmodellen als Werkzeug ergibt sich keine direkte Pflicht. Die Schweiz regelt KI sektoriell und über die KI-Konvention des Europarats, die der Bundesrat ratifizieren will; bis dahin gelten DSG, OR, URG, Lauterkeitsrecht und das kantonale Verwaltungsrecht. Wer Werkzeuge entwickelt und in die EU verkauft, prüft die Risikoklasse und die Transparenzpflichten.

Wem gehört ein KI-gestützter Planungsbericht?

Dem Büro, soweit die Fachperson ihn gestaltet hat: Ein reiner Modelltext ohne menschliche Schöpfung ist nach Art. 2 URG nicht geschützt, ein überarbeiteter, strukturierter und verantworteter Bericht ist ein Werk der Bearbeiterin. Die Nutzungsrechte gegenüber der Auftraggeberin regelt der Vertrag wie bisher. Umgekehrt dürfen Unterlagen Dritter nicht ohne Einwilligung in Werkzeuge gegeben werden, die Inhalte weiterverwenden; für Werkzeuge mit Geschäftsvertrag ohne Training ist das in der Regel unproblematisch.

Was sagen wir unserer Haftpflichtversicherung?

Dass das Büro Sprachmodelle als Werkzeug mit Geschäftsvertrag nutzt, eine schriftliche Nutzungsrichtlinie mit Datenklassen und Prüfschritt hat, jedes Dokument von einer Fachperson verantwortet wird und Rechtsfragen über Werkzeuge mit Quelle laufen. Die meisten Berufshaftpflichtversicherungen decken Planungsfehler unabhängig vom Werkzeug; einige fragen inzwischen nach KI-Regeln. Die Richtlinie ist die Antwort, und sie ist auch das, was Datenschutzstellen und Gemeinden sehen wollen.

Quellen

Diese Seite gibt Erfahrungen aus der Beratungs- und Entwicklungspraxis von SPEKTRUM wieder. Funktionen, Verträge und Preise der genannten Anbieter ändern sich; massgebend sind deren aktuelle Bedingungen und bei Personendaten das anwendbare Datenschutzrecht. Keine Rechtsberatung.

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Entscheide zitatprüfen, Normen mit Fundstelle und Stand abfragen, Berechnungen mit Formel und Quelle; Herkunftsvermerk in jeder Antwort.

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