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Planungsbericht mit KI schreiben: Was Sprachmodelle beim Bericht nach Art. 47 RPV leisten und was nicht

Ein Sprachmodell kann den Planungsbericht nach Art. 47 RPV nicht schreiben, aber es kann ihn zu zwei Dritteln entwerfen, wenn es die Daten bekommt. Gut geeignet sind die beschreibenden Kapitel: Ausgangslage und Auftrag, Bezug zu Richtplan und Sachplänen, Bauzonenkapazität und Nutzungsreserven, Zusammenfassung der Mitwirkung, Umweltbelange aus den Fachkarten. Dafür braucht das Modell Werkzeuge, die Richtplan, Kapazität, Fachkarten und Mitwirkungsauswertung liefern; aus dem Gedächtnis erfindet es Richtplankapitel und Flächenzahlen. Nicht geeignet ist das Modell für die Interessenabwägung und die Massnahmen: Welche Interessen wie gewichtet werden und in welcher Reihenfolge die Reserven mobilisiert werden, entscheidet die Gemeinde; hier liefern Agenten, die Pro, Contra und Recht gegeneinander führen, Entwürfe mit Begründung, die eine Fachperson prüft und verantwortet. Die bewährte Arbeitsweise: Daten über den MCP holen, Gliederung nach den sieben Pflichtinhalten, Entwurf mit Markern [ERGÄNZEN] und [PRÜFEN], Abwägung in Interessenabwägung AI mit fünf Agenten und acht Kriterien der Bundesgerichtspraxis, Zitatprüfung jedes Entscheids, Fachprüfung jeder Zahl und jeder Norm. Was so entsteht, ist in Tagen statt Wochen fertig und hält der Vorprüfung stand, weil jede Aussage eine Quelle hat. Was ohne Prüfung aus dem Modell kommt, erkennt die Genehmigungsbehörde an generischen Sätzen und fehlenden Fundstellen.

Stand: 1. November 2026Autor: Andreas Rupf, Raum- und Stadtplaner, Dozent ETH ZürichErfahrungen aus der Beratungspraxis

Was das Modell gut kann: Kapitel für Kapitel

Der Planungsbericht hat nach Art. 47 RPV sieben Pflichtinhalte; die Seite zum Planungsbericht erklärt sie. Für jedes Kapitel ist die Frage dieselbe: Gibt es Daten, aus denen das Modell schreiben kann, und wie leicht prüft die Fachperson das Ergebnis?

Ausgangslage und Auftrag: sehr gut. Aus Auftrag, Beschluss, Perimeter und Planungsart entsteht ein sauberer Einstieg; die Daten stehen im Büro.

Ziele und Grundsätze der Raumplanung (Art. 1 und 3 RPG): gut, wenn das Modell den Gesetzestext und die Vorhabenbeschreibung hat; es verknüpft Grundsätze mit dem Vorhaben. Die Gefahr sind Floskeln; die Fachperson streicht, was für jedes Vorhaben gälte.

Mitwirkung: sehr gut, wenn die Auswertung vorliegt. Aus Erfassungstabelle, Themenclustern und Stellungnahmen schreibt das Modell das Kapitel mit Zahlen zu Eingaben, Anliegen und Mitwirkenden und den Hauptthemen; die Entscheide der Gemeinde bleiben markiert.

Sachpläne und Konzepte des Bundes, kantonaler Richtplan: gut mit Werkzeug. «Richtplan abfragen» liefert die Festlegungen für den Perimeter, Siedlungsgebiet, Dichtevorgaben, Fruchtfolgeflächen; das Modell formuliert die Übereinstimmung. Ohne Werkzeug erfindet es Kapitelnummern.

Übriges Bundesrecht, insbesondere Umwelt: mittel. Fachkarten zu Lärm, Gewässerraum, Wald, Naturgefahren, Altlasten liefern die Fakten je Parzelle; die Beurteilung, ob eine Zonierung mit den Grenzwerten vereinbar ist, braucht die Fachperson, oft auch ein Gutachten.

Nutzungsreserven und ihre Mobilisierung: sehr gut mit Werkzeug. Die Bauzonenkapazität mit Bilanz, Sensitivität und parzellenscharfen Reserven ist der Teil, bei dem das Modell am meisten Zeit spart; es schreibt aus der Rechnung den Nachweis und benennt offene Annahmen.

Massnahmen und zeitliche Folge: schwach. Welche Reserven zuerst, mit welchen Instrumenten, in welcher Etappe: Das ist der Entscheid der Gemeinde. Das Modell schlägt Optionen vor, mit Vor- und Nachteilen; es entscheidet nichts.

Interessenabwägung: nur mit Struktur. Ein einzelnes Modell liefert eine Abwägung aus einer Perspektive, plausibel und oberflächlich. Agenten, die Fakten, Pro, Contra, Recht und Synthese getrennt bearbeiten und sich gegenseitig prüfen, liefern einen Entwurf, der Lücken und Einwände benennt. Die Gewichtung bleibt bei der Fachperson.

Wo es schiefgeht: fünf Risiken

Erfundene Normen und Entscheide. Ein Modell ohne Anbindung zitiert Artikel, die so nicht existieren, und Bundesgerichtsentscheide mit Aktenzeichen, die niemand findet. Im Planungsbericht ist das fatal, weil die Genehmigungsbehörde nachschlägt. Abhilfe: Gesetzestexte und Rechtsprechung nur aus Werkzeugen mit Fundstelle; jeden zitierten Entscheid mit der Zitatprüfung bestätigen; nicht gefundene Zitate streichen.

Scheinpräzision. Das Modell schreibt «Die Bauzonenreserve beträgt 12,4 ha und reicht für 17 Jahre», ohne dass eine Rechnung dahintersteht. Abhilfe: Zahlen nur aus Werkzeugergebnissen übernehmen, mit Quelle, Stand und Bandbreite; Zahlen ohne Quelle sind Marker [PRÜFEN].

Textmasse statt Begründung. Ein Modell füllt jedes Kapitel mit gefälligen Sätzen. Die Vorprüfung liest aber nicht die Länge, sondern die Begründung: Warum diese Einzonung, warum hier, warum jetzt. Abhilfe: Gliederung nach den Pflichtinhalten, je Kapitel die Leitfrage voranstellen, Floskeln streichen, Aussagen auf Quellen zurückführen.

Vermischung von Fakten und Wertung. Das Modell formuliert eine Wertung («Die Einzonung ist raumplanerisch zweckmässig») im selben Ton wie einen Fakt («Die Parzelle liegt im Siedlungsgebiet des Richtplans»). Abhilfe: Faktenkapitel und Abwägungskapitel trennen; Wertungen als solche kennzeichnen und begründen; die Agenten-Debatte nutzen, die Fakten- und Bewertungsrollen trennt.

Verlust der Autorenschaft. Wenn niemand im Büro den Bericht Satz für Satz gelesen hat, verantwortet ihn niemand. Vor der Genehmigungsbehörde und vor Gericht zählt aber der Autor, nicht das Werkzeug. Abhilfe: Fachprüfung als Pflichtschritt, Vier-Augen-Prinzip, Kennzeichnung KI-gestützter Entwürfe intern, und ein Bericht, den die Planerin in der Gemeindeversammlung verteidigen kann.

Die Rechtsprechung zeigt, woran Berichte scheitern: fehlende Bedarfsnachweise, unvollständige Interessenabwägung, nicht geprüfte Alternativen, Widersprüche zum Richtplan. Die Seite zum Planungsbericht listet 26 Entscheide; keiner davon betrifft die Frage, ob KI benutzt wurde, alle betreffen Begründung und Vollständigkeit. Genau dort entscheidet sich, ob KI hilft oder schadet.

Die Arbeitsweise: Daten, Gliederung, Entwurf, Abwägung, Prüfung

1. Daten holen, nicht erzählen. Bevor eine Zeile geschrieben wird, liefern die Werkzeuge die Fakten: Perimeter und Parzellen (Zone, ÖREB, Fachkarten), Richtplanfestlegungen, Bauzonenkapazität mit Szenario und Reserven je Parzelle, Zonenplanänderung mit Flächenbilanz, Mitwirkungsauswertung, Verfahrensprofil des Kantons. Alles mit Stand und Quelle, als Dateien im Projekt abgelegt.

2. Gliederung nach Pflichtinhalten. Die sieben Inhalte von Art. 47 RPV plus Ausgangslage, Varianten und Fazit; je Kapitel die Leitfrage der Genehmigungsbehörde. Viele Kantone haben Vorlagen; die Gliederung folgt ihnen.

3. Entwurf mit Markern. Das Werkzeug «Planungsbericht Art. 47» erzeugt aus Vorhaben, Planungsart, Parzellen, Kapazität und Varianten einen Entwurf, in dem alles, was Daten belegen, ausformuliert ist, und alles andere als [ERGÄNZEN] oder [PRÜFEN] markiert bleibt. Die Marker sind kein Mangel, sondern das Arbeitsprogramm der Fachperson.

4. Interessenabwägung mit Agenten. In Interessenabwägung AI beschreibt die Planerin das Vorhaben vollständig (Lage, Ausmass, Nutzung, Erschliessung, Empfindlichkeiten) und lädt Unterlagen hoch. Fünf Agenten (Fakten, Pro, Contra, Recht, Moderation) führen drei Runden; der Rechts-Agent prüft nach acht Kriterien der Bundesgerichtspraxis; Varianten werden gegenübergestellt; relevante Rechtsprechung kommt aus einer kuratierten Sammlung, nicht aus dem Modellgedächtnis. Der Export als Word-Dokument wird zum Abwägungskapitel, nachdem die Fachperson Gewichtungen geprüft und angepasst hat.

5. Zitatprüfung. Jeder Entscheid im Bericht geht durch die Zitatprüfung: gefunden, nicht gefunden, nicht prüfbar. Nicht gefundene Zitate werden gestrichen, nicht umformuliert.

6. Fachprüfung. Zahlen gegen Werkzeugergebnisse, Normen gegen Fundstellen, Abwägung gegen eigenes Urteil, Massnahmen gegen den Beschluss der Gemeinde. Floskeln streichen, Marker auflösen. Erst dann geht der Bericht in die Vorprüfung.

7. Nachführen. Nach Vorprüfung und Mitwirkung wird der Bericht nachgeführt; die Werkzeuge liefern die aktualisierten Zahlen, die Agenten die überarbeitete Abwägung mit der Bewertungsübersicht der bestehenden Version als Ausgangspunkt. Der Bericht bleibt über das Verfahren konsistent.

Woran die Genehmigungsbehörde einen guten Bericht erkennt

Die kantonalen Fachstellen lesen jedes Jahr Dutzende Berichte. Sie erkennen einen KI-Entwurf nicht an der Sprache, sondern an drei Dingen: Aussagen ohne Quelle, Abwägungen ohne Gewichtung, Floskeln, die für jede Gemeinde gälten. Ein Bericht, der mit Werkzeugen und Prüfung entstanden ist, zeigt das Gegenteil.

Jede Zahl hat eine Quelle und einen Stand. Bauzonenfläche aus der kantonalen Erhebung mit Datum, Bevölkerungsszenario aus dem Richtplan, Reserven parzellenscharf mit Methode und Bandbreite. Die Fachstelle kann nachrechnen.

Jede Norm hat eine Fundstelle. Art. 15 Abs. 4 RPG für die Einzonungsvoraussetzungen, das Richtplankapitel für das Siedlungsgebiet, der Paragraf des kantonalen Gesetzes für das Verfahren; Entscheide mit Aktenzeichen, die existieren.

Die Abwägung nennt Interessen, Gewichte und Gründe. Nicht «die Interessen wurden abgewogen», sondern welche, mit welchem Gewicht, warum, und welche Einwände geprüft und verworfen wurden. Die Agenten-Debatte liefert genau diese Struktur; die Fachperson füllt sie mit Urteil.

Varianten sind dokumentiert. Was geprüft und warum verworfen wurde; der Variantenvergleich aus dem Werkzeug macht das zur Tabelle statt zum Nachsatz.

Der Bericht ist aus einem Guss. Begriffe, Zahlen und Perimeter stimmen über alle Kapitel überein; die Mitwirkung ist mit Zahlen wiedergegeben, die Entscheide der Gemeinde sind als solche erkennbar.

Ob die Gemeinde den KI-Einsatz im Bericht erwähnt, ist eine Frage der Transparenz, nicht der Pflicht; wir empfehlen einen Satz in den Grundlagen («Datenaufbereitung und Entwurf mit Unterstützung von KI-Werkzeugen; Prüfung und Verantwortung beim Planungsbüro»). Die Erfahrung aus der Innovation-Sandbox des Kantons Zürich zeigt, dass Behörden das schätzen, solange die Quellen stimmen.

Prüfliste vor der Abgabe eines KI-gestützten Planungsberichts

Zehn Punkte, die vor der Vorprüfung abgehakt sind:

  • Alle Marker aufgelöstKein [ERGÄNZEN] und kein [PRÜFEN] mehr im Text; jede Lücke von einer Fachperson geschlossen oder als offener Punkt benannt.
  • Jede Zahl mit Quelle und StandFlächen, Einwohner, Reserven, Szenarien aus Werkzeugergebnissen oder amtlichen Statistiken, nicht aus dem Modell.
  • Jede Norm mit FundstelleArtikel und Absatz aus Fedlex oder der kantonalen Gesetzessammlung; Richtplankapitel aus dem Richtplantext.
  • Jeder Entscheid geprüftZitatprüfung bestanden; nicht gefundene Zitate gestrichen.
  • Sieben Pflichtinhalte vorhandenZiele und Grundsätze, Mitwirkung, Sachpläne, Richtplan, übriges Bundesrecht, Nutzungsreserven, Massnahmen und zeitliche Folge.
  • Interessenabwägung mit Gewichten und GründenInteressen benannt, gewichtet, begründet; Einwände geprüft; von der Fachperson verantwortet, nicht nur exportiert.
  • Varianten dokumentiertGeprüfte Alternativen mit Grund der Verwerfung.
  • Entscheide der Gemeinde als solche erkennbarMassnahmen, Etappen und Mitwirkungsstellungnahmen beschlossen, nicht vorgeschlagen.
  • Floskeln gestrichenKein Satz, der für jede Gemeinde gälte; jede Aussage bezieht sich auf dieses Vorhaben.
  • Autorenschaft und Vier-Augen-PrinzipEine Fachperson hat jeden Satz gelesen, eine zweite den Bericht; KI-Einsatz in den Grundlagen erwähnt.

Kapitel des Berichts und ihre KI-Eignung

Welche Daten das Modell braucht, was es beiträgt und was bei der Fachperson bleibt:

KapitelDatenquelleBeitrag des ModellsBleibt bei der FachpersonEignung
Ausgangslage und AuftragBeschluss, Perimeter, PlanungsartVollständiger EntwurfPrüfungSehr gut
Ziele und Grundsätze (Art. 1 und 3 RPG)Gesetzestext, VorhabenVerknüpfung Grundsätze und VorhabenFloskeln streichen, Schwerpunkte setzenGut
MitwirkungErfassungstabelle, Themen, Stellungnahmen aus der AuswertungKapitel mit Statistik und HauptthemenEntscheide der GemeindeSehr gut
Sachpläne und RichtplanRichtplan abfragen, SachpläneÜbereinstimmung formulierenAuslegung bei KonfliktenGut mit Werkzeug
Übriges Bundesrecht, UmweltFachkarten Lärm, Gewässerraum, Wald, Naturgefahren, AltlastenFakten je Parzelle, Hinweise auf KonflikteBeurteilung, GutachtenMittel
NutzungsreservenBauzonenkapazität, Reserven je ParzelleNachweis mit Zahlen, Annahmen, BandbreiteAnnahmen begründenSehr gut mit Werkzeug
Massnahmen und zeitliche FolgeBeschlüsse der GemeindeOptionen mit Vor- und NachteilenEntscheidSchwach
InteressenabwägungVorhaben, Unterlagen, Agenten-DebatteStrukturierter Entwurf mit EinwändenGewichtung und VerantwortungNur mit Struktur und Prüfung
VariantenVariantenvergleichTabelle mit KriterienWahl der VarianteGut mit Werkzeug

Einschätzung aus der Praxis von SPEKTRUM mit dem Werkzeug «Planungsbericht Art. 47» und Interessenabwägung AI.

Planungsbericht mit KI in sieben Schritten

Für eine Teilrevision oder Einzonung; bei einer Gesamtrevision je Teilgebiet:

  1. Vorhaben präzise beschreiben Lage, Perimeter mit Parzellen, Planungsart, Ausmass, Nutzung, Erschliessung, angrenzende Zonen, bekannte Empfindlichkeiten; je präziser, desto belastbarer jeder spätere Schritt.
  2. Daten mit Werkzeugen holen Parzellenbeurteilung und Fachkarten, Richtplanfestlegungen, Bauzonenkapazität mit Szenario, Zonenplanänderung mit Flächenbilanz, Verfahrensprofil; alles mit Stand abgelegt.
  3. Mitwirkung auswerten Eingaben erfassen, in Anliegen zerlegen, clustern, Stellungnahmen entwerfen, Entscheide der Gemeinde markieren; Kapitel 7 des Berichts entsteht daraus.
  4. Entwurf erzeugen Werkzeug «Planungsbericht Art. 47» mit Vorhaben, Planungsart, Parzellen, Kapazität und Varianten; Entwurf mit Markern als Arbeitsprogramm.
  5. Interessenabwägung mit Agenten Vollständige Beschreibung und Unterlagen in Interessenabwägung AI, drei Runden, Rechtsprüfung nach acht Kriterien, Varianten; Gewichtungen prüfen, Export als Abwägungskapitel.
  6. Prüfen und schreiben Zahlen, Normen, Zitate und Abwägung prüfen; Marker auflösen; Floskeln streichen; Massnahmen aus den Beschlüssen der Gemeinde; Vier-Augen-Prinzip.
  7. Vorprüfung und Nachführung Bericht in die kantonale Vorprüfung; Vorprüfungsbericht mit dem Werkzeug beantworten; Bericht mit aktualisierten Zahlen und überarbeiteter Abwägung nachführen.

Wie SPEKTRUM Berichte und Abwägungen baut

Interessenabwägung AI ist das Werkzeug, das SPEKTRUM für die Abwägung nach Art. 3 RPV entwickelt hat und produktiv betreibt. Fünf Agenten (Fakten, Pro, Contra, Recht, Moderation) führen drei Runden; der Rechts-Agent prüft nach acht Kriterien, die aus der Bundesgerichtspraxis abgeleitet sind; vor der Debatte analysiert das System den Standort über die Geodienste des Bundes und erkennt Schutzgebiete, Gefahrenzonen, Grundwasserschutz und Altlasten. Seit Mai 2026 lassen sich Varianten gegenüberstellen, bestehende Abwägungen importieren und weiterentwickeln, und relevante Rechtsprechung kommt aus einer kuratierten Sammlung tatsächlich vorhandener Entscheide: Fehlt ein passender, bleibt das Feld leer. Der Export als Word-Dokument enthält Faktengrundlage, Argumente, Bewertung und Gesamtabwägung.

Im SPEKTRUM MCP erzeugt «Planungsbericht Art. 47» den Berichtsentwurf aus Vorhaben, Planungsart, Parzellen, Kapazität und Varianten und markiert alles, was Daten nicht belegen, mit [ERGÄNZEN] und [PRÜFEN]; «Mitwirkung auswerten» liefert das Kapitel zur Mitwirkung; «Zitat prüfen» bestätigt jeden Entscheid; «Vorprüfung beantworten» hilft beim Vorprüfungsbericht. Die Werkzeuge laufen mit EU-gehosteten Modellen und einem festen Monatsbudget für Modellkosten.

Die Verlässlichkeit ist dabei kein Versprechen, sondern eine Architekturfrage: kontrollierter Rechtsrahmen im Kontext, gegenseitige Prüfung der Agenten, Rechtsprechung nur aus verifizierten Quellen. Was bleibt, ist die Regel, die Andreas Rupf im Beitrag zur Verlässlichkeit formuliert hat: Die Vorschläge sind so gut wie die Grundlagen, und die Verantwortung bleibt beim Menschen. In der Innovation-Sandbox des Kantons Zürich wird genau das mit Behörden und Wissenschaft unter realen Bedingungen geklärt.

Häufige Fragen

Darf ein Planungsbericht mit KI geschrieben werden?

Ja. Weder das RPG noch die kantonalen Gesetze schreiben vor, wie ein Bericht entsteht; sie schreiben vor, was er enthält und dass er die Planung nachvollziehbar begründet. Massgebend sind Inhalt, Quellen und die Verantwortung der Autorin oder des Autors. Ein KI-gestützter Entwurf, den eine Fachperson geprüft und verantwortet hat, ist ein Planungsbericht wie jeder andere; ein ungeprüfter Modelltext ist es nicht, egal wie gut er klingt. Wir empfehlen, den KI-Einsatz in den Grundlagen transparent zu nennen.

Kann das Modell die Interessenabwägung übernehmen?

Nein, aber es kann sie strukturieren und herausfordern. Ein einzelnes Modell liefert eine Abwägung aus einer Perspektive; Agenten, die Fakten, Pro, Contra und Recht getrennt bearbeiten, liefern einen Entwurf mit Interessen, Gewichten, Begründungen und Einwänden, den eine Fachperson prüft und anpasst. Die Gewichtung selbst ist eine Wertung der Gemeinde. Der Nutzen liegt in der Vollständigkeit und in der Prüfung der eigenen Argumente durch einen Gegenpart; die Rechtsprechung verlangt genau das.

Wie viel Zeit spart das?

Bei einer Teilrevision oder Einzonung mit vorhandenen Daten entsteht der Entwurf der beschreibenden Kapitel in Stunden statt Tagen; die Datenbeschaffung über Werkzeuge spart die meiste Zeit, weil Kapazität, Fachkarten und Richtplanbezug nicht mehr manuell zusammengesucht werden. Die Abwägung mit Agenten dauert einen halben Tag statt mehrerer Tage. Die Fachprüfung bleibt und ist nicht zu unterschätzen; nach unserer Erfahrung halbiert sich der Gesamtaufwand, und die Qualität der Begründung steigt, weil mehr Zeit für die Abwägung bleibt.

Woran erkennt die Fachstelle einen KI-Bericht?

Nicht am Stil, sondern an Mängeln, die auch ohne KI vorkämen: Zahlen ohne Quelle, Normen ohne Fundstelle, Abwägungen ohne Gewichte, Sätze, die für jede Gemeinde gälten. Ein Bericht, der mit Werkzeugen und Prüfung entstanden ist, hat das Gegenteil: Jede Zahl trägt Stand und Quelle, jede Norm eine Fundstelle, die Abwägung Interessen und Gründe. Die Fachstellen schätzen das; die Diskussion dreht sich dann um die Planung, nicht um den Bericht.

Welche Daten dürfen in die Werkzeuge?

Alles, was in den Bericht gehört, ist öffentlich oder wird es mit der Auflage: Perimeter, Zonen, Richtplan, Kapazität, Varianten. Die Mitwirkungseingaben enthalten Personendaten und werden anonymisiert ausgewertet; Namen bleiben in der Tabelle der Gemeinde. Für die Werkzeuge gelten die Regeln der Nutzungsrichtlinie: Geschäftsvertrag beim KI-Anbieter, keine Personendaten im Chat, Zustimmung der Gemeinde dokumentiert. Die Seite zum Datenschutz erklärt die Datenklassen.

Was, wenn der Kanton eine eigene Berichtsvorlage hat?

Dann folgt die Gliederung der Vorlage. Die Werkzeuge liefern Inhalte je Pflichtinhalt, nicht eine feste Form; der Entwurf lässt sich in jede kantonale Gliederung übertragen, und die Fachperson ordnet die Kapitel zu. Für Zürich, Bern, Luzern, Aargau, St. Gallen und Graubünden kennt das Verfahrensprofil die Anforderungen an Vorprüfung und Auflage; die kantonalen Merkblätter zum Planungsbericht sind die Vorlage, nicht die Konkurrenz.

Quellen

Diese Seite gibt Erfahrungen aus der Beratungs- und Entwicklungspraxis von SPEKTRUM wieder. Funktionen, Verträge und Preise der genannten Anbieter ändern sich; massgebend sind deren aktuelle Bedingungen und bei Personendaten das anwendbare Datenschutzrecht. Keine Rechtsberatung.

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