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Interessenabwägung mit KI-Agenten: Wie fünf Rollen in drei Runden die Abwägung nach Art. 3 RPV vollständiger und nachvollziehbarer machen

Art. 3 RPV verlangt, dass Behörden bei raumwirksamen Aufgaben die betroffenen Interessen ermitteln, beurteilen und gegeneinander abwägen und die Abwägung im Planungsbericht begründen; unvollständige oder unbegründete Abwägungen führen regelmässig zur Aufhebung von Nutzungsplänen. Ein einzelnes Sprachmodell antwortet auf einen Planungsfall aus einer Perspektive und liefert einen plausiblen, aber ungeprüften Vorschlag. Die Agenten-Architektur teilt die Aufgabe in fünf Rollen, die nacheinander am selben Fall arbeiten: Der Fakten-Agent sammelt und strukturiert die Grundlagen, inklusive automatischer Geodatenanalyse zu Nutzungszonen, Schutzgebieten, Gefahren, Grundwasser und Altlasten; der Pro-Agent argumentiert für das Vorhaben; der Contra-Agent bringt die entgegenstehenden öffentlichen und privaten Interessen vor; der Recht-Agent prüft die Abwägung anhand von acht Kriterien aus der Bundesgerichtspraxis; der Moderator führt die Synthese. In drei Runden (Standpunkte, Vertiefung, Synthese) kontrollieren sich die Rollen gegenseitig; der Debatten-Agent stellt die Rückfragen, die ein Rekurrent stellen würde. Gegen Halluzinationen helfen ein kontrollierter Rechtsrahmen (RPG, RPV, NHG, GSchG, kantonale Erlasse), hochgeladene Unterlagen als Kontext und eine kuratierte Rechtsprechungssammlung, aus der keine Aktenzeichen erfunden werden. Das Ergebnis ist ein Vorschlag mit Begründung, Schwachstellen und Word-Export, nicht ein Entscheid: Welche Interessen wie gewichtet werden, bleibt bei der Gemeinde und der Fachperson, die jeden Schritt bearbeitet und verantwortet. So arbeitet Interessenabwägung AI von SPEKTRUM, viersprachig, im Browser, mit EU-gehosteten Modellen; über den SPEKTRUM MCP lässt sich ein Fall direkt aus dem Assistenten anlegen, Gewichtung und Bericht entstehen im Web-Werkzeug.

Stand: 1. November 2026Autor: Andreas Rupf, Raum- und Stadtplaner, Dozent ETH ZürichErfahrungen aus der Beratungspraxis

Warum ein einzelnes Modell für die Abwägung nicht reicht

Die Interessenabwägung nach Art. 3 RPV ist kein Formular, sondern ein rechtlich verbindlicher Prozess in drei Schritten: Interessen ermitteln, beurteilen und abwägen, mit Begründung im Planungsbericht nach Art. 47 RPV. Das Bundesgericht verlangt, dass alle relevanten Interessen berücksichtigt, die Gewichtung transparent und die Massnahme verhältnismässig ist; fehlt ein Interesse oder eine Begründung, wird der Plan aufgehoben. In der Praxis ist die Abwägung zeitaufwendig, anfällig für blinde Flecken und abhängig von der Erfahrung der Person, die sie schreibt.

Ein einzelnes Sprachmodell, dem man einen Planungsfall vorlegt, antwortet aus einer Perspektive: Es macht einen Vorschlag, und das war es. Der Vorschlag klingt vollständig, weil Modelle flüssig formulieren; ob ein Interesse fehlt, ob die Gewichtung trägt, ob die Norm existiert, sieht man ihm nicht an. Genau das ist bei der Abwägung gefährlich, weil Genehmigungsbehörden und Gerichte nachschlagen.

Die Agenten-Architektur teilt die Aufgabe in spezialisierte Rollen, die nacheinander am selben Fall arbeiten und sich gegenseitig prüfen. Das ist kein Trick, sondern die Nachbildung dessen, was in einem guten Büro passiert: Eine Person sammelt die Fakten, eine vertritt das Vorhaben, eine spielt die Einsprecherin, eine prüft das Recht, eine schreibt die Synthese. Wo ein Büro dafür keine fünf Personen hat, übernehmen Agenten die Rollen; die Fachperson liest und entscheidet.

Was die Architektur leistet: Vollständigkeit der Interessenerhebung, weil Pro und Contra gezwungen sind, Interessen zu benennen; Nachvollziehbarkeit, weil jede Gewichtung begründet und hinterfragt wird; Berücksichtigung aller Rechtsgebiete, weil der Recht-Agent sie abfragt; und eine Einschätzung der Gerichtsfestigkeit mit konkret benannten Schwachstellen. Was sie nicht leistet: den Entscheid. Die Gewichtung ist eine politische und planerische Wertung der Gemeinde; die Agenten liefern Vorschläge mit Begründung, die eine Fachperson übernimmt, ändert oder verwirft.

Fünf Rollen, drei Runden

Fakten-Agent. Liest die Projekteingaben und die hochgeladenen Unterlagen (Situationsplan, Zonenplan, Richtplanauszug, Umwelt- und Vorprüfungsberichte), identifiziert den räumlichen Kontext und die Akteure. Vor der Debatte analysiert das System den Standort automatisch über die Geodienste des Bundes: Nutzungszonen, ÖREB-Beschränkungen, Schutzgebiete, Gefahrenzonen, Grundwasserschutz, Altlasten, ÖV-Güteklassen. Diese Faktengrundlage fliesst in die Argumente aller Rollen ein; nichts Räumliches wird übersehen, weil niemand daran gedacht hat.

Pro-Agent. Vertritt die Interessen für das Vorhaben: Innenentwicklung, Wohnraum, Arbeitsplätze, Erschliessungsvorteile, Umsetzung des Richtplans. Er muss sie benennen und begründen, nicht behaupten.

Contra-Agent. Vertritt die entgegenstehenden öffentlichen und privaten Interessen: Landschaft, Ortsbild, Fruchtfolgeflächen, Lärm, Naturgefahren, Nachbarschaft, Verkehr. Er bringt die Einwände vor, die später in Einsprachen und Rekursen stehen würden.

Recht-Agent. Ordnet das Vorhaben in Bundesrecht und kantonales Recht ein, benennt die anwendbaren Normen und prüft die Abwägung anhand von acht Kriterien, die aus der Bundesgerichtspraxis abgeleitet sind: Gerichtsfestigkeit als Massstab. Er sagt, wo die Begründung dünn ist.

Moderator. Führt die Positionen zusammen, formuliert die Gesamtabwägung mit Empfehlung und weist die Schwachstellen aus. Das Ergebnis ist ein Vorschlag, an dem die Fachperson weiterarbeitet.

Drei Runden. Runde 1, Standpunkte: Fakten werden präsentiert, Pro und Contra legen ihre Argumente dar. Runde 2, Vertiefung: Die Rollen reagieren aufeinander, der Recht-Agent bewertet die Argumente auf ihre rechtliche Tragfähigkeit. Runde 3, Synthese: Der Moderator formuliert die nachvollziehbare Gesamtabwägung, exportbereit. Dazu kommt ein Debatten-Agent, der die Vorschläge des Bewertungs-Agenten kritisch liest und gezielt nachfragt: Ist diese Gewichtung begründet? Fehlt ein Interesse? Gibt es rechtliche Einwände? Diese wechselseitige Kontrolle reduziert unbemerkte Fehler erheblich, ohne sie auszuschliessen.

Gegen Halluzinationen: Rechtsrahmen, Unterlagen, Rechtsprechung

Ein Modell erzeugt Text, der zum Kontext passt; ob er wahr ist, weiss es nicht. Bei der Abwägung wäre eine Halluzination fatal: ein nicht existierendes Bundesgerichtsurteil mit Aktenzeichen, eine Norm, die es so nicht gibt, ein Interessengewicht aus der Luft. Drei Massnahmen begrenzen das Risiko.

Kontrollierter Rechtsrahmen. Dem Modell wird ein definierter Kontext mitgegeben: RPG, RPV, NHG, GSchG und die kantonalen Erlasse. Es soll aus diesem Kontext schöpfen, nicht frei erfinden.

Unterlagen als Kontext. Je präziser die Projektbeschreibung und je vollständiger die hochgeladenen Dokumente, desto belastbarer die Vorschläge: nicht «Wohnüberbauung», sondern Lage, Ausmass, Nutzungsart, Erschliessung, angrenzende Zonen, Empfindlichkeiten im Perimeter; dazu Situationsplan, Zonenplan, Richtplanauszug, Umwelt- und Vorprüfungsberichte. Bestehende Abwägungen lassen sich als Bewertungsübersicht importieren und weiterentwickeln, statt jedes Mal bei null zu beginnen. Ein Planer, dem man ein Vorhaben in einem Satz beschreibt, liefert ebenfalls nur eine generische Antwort; bei der KI vergisst man das manchmal.

Verifizierte Rechtsprechung. Relevante Entscheide kommen aus einer kuratierten Sammlung tatsächlich vorhandener Urteile; wenn kein passendes Urteil existiert, bleibt das Feld leer. Es werden keine Aktenzeichen erfunden. Über den SPEKTRUM MCP steht dafür der Rechtsprechungskorpus mit Zitatprüfung zur Verfügung.

Was bleibt: Kein System schliesst Fehler aus. Die Architektur sorgt dafür, dass sie erkannt werden: Marker für Unbelegtes, Schwachstellen im Bericht, Rückfragen der Debatte. Die Fachperson prüft jede Zahl gegen die Quelle, jede Norm gegen die Fundstelle, jede Gewichtung gegen das eigene Urteil. Der Ratgeber zur Verlässlichkeit beschreibt, wer am Ende haftet: das Büro gegenüber der Auftraggeberin, die Behörde gegenüber den Betroffenen, nicht das Werkzeug.

Von der Abwägung in den Planungsbericht

Die Abwägung steht nicht für sich; sie ist das Herz des Planungsberichts nach Art. 47 RPV und die Begründung der Gemeinderatsvorlage. Vier Regeln verbinden das Werkzeug mit dem Verfahren.

Erst Fakten, dann Debatte. Kapazität, Reserven, Richtplanvorgaben, Fachkarten und Mitwirkungsergebnisse kommen aus Werkzeugen mit Quelle und Stand (Bauzonenkapazität, Richtplan, Fachkarten-Dossier, Mitwirkungsauswertung im SPEKTRUM MCP) und werden dem Fall als Unterlagen mitgegeben. Die Debatte argumentiert dann mit belegten Zahlen.

Gewichtung ist Entscheid. Die Vorschläge der Agenten tragen Begründungen; die Gewichtung selbst wird von der Fachperson gesetzt und von der Gemeinde beschlossen. Im Werkzeug bleibt jeder Schritt bearbeitbar und übersteuerbar; im Bericht steht, wer gewichtet hat.

Schwachstellen sind Arbeitsprogramm. Was der Recht-Agent als dünn markiert, wird nachgebessert, bevor der Bericht zur Vorprüfung geht: ein fehlendes Interesse ergänzt, eine Begründung vertieft, eine Alternative geprüft. Die Vorprüfungsberichte der Kantone fragen genau nach diesen Punkten.

Export in den Bericht. Die fertige Abwägung wird als Word-Dokument exportiert, mit Faktengrundlage, Argumenten, Bewertung und Gesamtabwägung, und in den Planungsbericht übernommen. Der Ratgeber zum Planungsbericht mit KI beschreibt, wie die übrigen Kapitel entstehen.

Anwendungsfälle: Einzonung von Landwirtschaftsland, Standortabwägung Gewerbe- gegen Wohnzone, Aufzonung mit Verdichtungsinteressen, Planungsmassnahmen mit Schutzinteressen, Auszonungen mit Entschädigungsfragen, Revisionen der Bau- und Zonenordnung mit konfligierenden Interessen. Für Gemeinden, Planungsbüros, kantonale Fachstellen (Prüfung eingereichter Abwägungen mit einheitlichem Massstab) und Kanzleien (Abwägungsmängel für Einsprachen und Beschwerden).

Zehn Punkte vor dem Start der Debatte

Je vollständiger die Grundlagen, desto belastbarer die Vorschläge:

  • Vorhaben präzise beschriebenLage, Ausmass, Nutzungsart, Erschliessung, angrenzende Zonen, Empfindlichkeiten im Perimeter; nicht ein Satz, sondern eine Seite.
  • Planungsanlass benanntEinzonung, Umzonung, Auszonung, Gestaltungsplan, Sondernutzungsplan, Richtplan oder Überprüfung; danach richten sich Rechtsrahmen und Kriterien.
  • Unterlagen hochgeladenSituationsplan, Zonenplan, Richtplanauszug, Umweltberichte, Vorprüfungsberichte der Fachstellen; Personendaten entfernt.
  • Zahlen aus WerkzeugenBauzonenkapazität, Reserven, Bevölkerungsprognose, Fachkarten-Dossier mit Quelle und Stand als Unterlagen beigefügt.
  • Bestehende Abwägung importiertFrühere Bewertungsübersicht als Ausgangspunkt, wenn vorhanden; nicht bei null beginnen.
  • Mitwirkung ausgewertetAnliegen aus der Mitwirkung liegen gebündelt vor und fliessen als Interessen ein.
  • Kantonales Recht geklärtMassgebliche kantonale Erlasse und Richtplankapitel benannt; das Werkzeug ergänzt den Bundesrahmen.
  • Datenklasse geprüftSachdaten und anonymisierte Unterlagen; Zustimmung der Gemeinde zur Nutzung des Werkzeugs dokumentiert.
  • Fachperson benanntWer gewichtet, prüft und den Bericht verantwortet; Vier-Augen-Prinzip vor der Vorprüfung.
  • Zeit für die Prüfung eingeplantDie Debatte dauert Minuten, die Prüfung der Vorschläge Stunden; sie ist der eigentliche Wert.

Die fünf Rollen im Überblick

Aufgabe, Eingaben und Ergebnis je Rolle; alle Ergebnisse sind Vorschläge, die die Fachperson bearbeitet:

RolleAufgabeEingabenErgebnis
FaktenGrundlagen sammeln und strukturieren, räumlichen Kontext und Akteure identifizierenProjektbeschreibung, Unterlagen, automatische Geodatenanalyse (Zonen, ÖREB, Schutzgebiete, Gefahren, Grundwasser, Altlasten, ÖV)Faktengrundlage mit Quellen
ProInteressen für das Vorhaben benennen und begründenFaktengrundlage, Richtplanziele, BedarfArgumente für Innenentwicklung, Wohnraum, Arbeitsplätze, Erschliessung
ContraEntgegenstehende öffentliche und private Interessen vorbringenFaktengrundlage, Fachkarten, MitwirkungEinwände zu Landschaft, Ortsbild, FFF, Lärm, Gefahren, Nachbarschaft, Verkehr
RechtRechtsrahmen zuordnen, Gerichtsfestigkeit nach acht Kriterien der Bundesgerichtspraxis prüfenRPG, RPV, NHG, GSchG, kantonale Erlasse, kuratierte RechtsprechungAnwendbare Normen, Bewertung der Argumente, Schwachstellen
ModeratorSynthese und Gesamtabwägung mit EmpfehlungErgebnisse der drei RundenAbwägungskonklusion, Score zur Robustheit, benannte Schwachstellen, Word-Export

Architektur von Interessenabwägung AI (interessenabwägung.ch), Stand November 2026; Debatte optional zuschaltbar, viersprachig, Modelle EU-gehostet.

Vom Fall zum Berichtskapitel in sieben Schritten

So setzt ein Büro oder eine Gemeinde die Agenten-Abwägung ein:

  1. Fall anlegen Gemeinde, Kanton, Planungsanlass, Beschreibung; im Browser oder aus dem Assistenten über den SPEKTRUM MCP (Werkzeug «Interessenabwägung starten»).
  2. Unterlagen und Zahlen beifügen Pläne, Berichte, Richtplanauszug; Kapazität, Reserven, Fachkarten und Mitwirkungsauswertung aus den Werkzeugen; Personendaten entfernt.
  3. Geodaten prüfen Die automatische Standortanalyse lesen und mit dem eigenen Wissen abgleichen; fehlende Gegebenheiten ergänzen.
  4. Interessen erfassen und Debatte führen Interessenliste prüfen und ergänzen; Agenten-Debatte in drei Runden starten; Rückfragen der Debatte beantworten.
  5. Gewichten und begründen Die Fachperson setzt die Gewichtung, übernimmt oder ändert die Begründungen; offene Entscheide der Gemeinde markieren.
  6. Rechtsprüfung und Schwachstellen beheben Acht Kriterien, Score, benannte Lücken; Rechtsprechung über Zitatprüfung verifizieren; nachbessern, bis die Begründung trägt.
  7. Exportieren und einbauen Word-Export mit Faktengrundlage, Argumenten, Bewertung und Gesamtabwägung; Übernahme in Planungsbericht und Gemeinderatsvorlage; Beschluss durch die Gemeinde.

Interessenabwägung AI: Was SPEKTRUM gelernt hat

SPEKTRUM hat Interessenabwägung AI 2026 aus der eigenen Planungserfahrung von Andreas Rupf, Dozent im MAS und CAS in Raumentwicklung an der ETH Zürich, entwickelt: Abwägungen, die in Berichten zu kurz kamen, weil die Zeit fehlte, und Pläne, die daran scheiterten. Das Werkzeug läuft im Browser, ist viersprachig (Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch), nutzt EU-gehostete Modelle mit festem Monatsbudget und exportiert die Abwägung als Word-Dokument. Die Agenten-Debatte ist optional zuschaltbar; der Kern ist die strukturierte Abwägung, die die Fachperson führt.

Die Verlässlichkeitsfrage war von Anfang an berechtigt, und die Antwort darauf hat das Werkzeug geprägt: kontrollierter Rechtsrahmen statt freies Erfinden, Unterlagen als Kontext, ein Debatten-Agent, der die Vorschläge des Bewertungs-Agenten hinterfragt, und seit Mai 2026 eine kuratierte Rechtsprechungssammlung, aus der keine Aktenzeichen erfunden werden; wo nichts passt, bleibt das Feld leer. Die Erfahrung aus Kursen und Rückmeldungen: Die Vorschläge sind so gut wie die Grundlagen. Wer das Vorhaben in einem Satz beschreibt, bekommt eine generische Abwägung; wer Pläne, Berichte und Zahlen beifügt, bekommt eine, an der sich arbeiten lässt.

Über den SPEKTRUM MCP lässt sich ein Fall direkt aus Claude, ChatGPT oder Copilot anlegen, mit Unterlagen versehen und im Stand abfragen; Gewichtung und Bericht entstehen bewusst im Web-Werkzeug durch einen Menschen, und der Export ist erst möglich, wenn der Fall abgeschlossen ist. Im Online-Kurs «Interessenabwägung mit KI» und im Praxis-Workshop mit Claude üben Teilnehmende das an eigenen Fällen; die häufigste Erkenntnis ist, dass die Debatte Interessen findet, die im Büro niemand auf dem Zettel hatte, und dass die Gewichtung danach leichter zu begründen ist, nicht leichter zu treffen.

Häufige Fragen

Kann KI die Interessenabwägung übernehmen?

Nein, und sie soll es nicht: Die Gewichtung der Interessen ist eine planerische und politische Wertung, die die Gemeinde trifft und die Fachperson verantwortet. KI-Agenten können die Abwägung vollständiger und nachvollziehbarer machen: Sie ermitteln Interessen, die sonst vergessen gehen, liefern Argumente für und gegen das Vorhaben mit Begründung, prüfen die rechtliche Tragfähigkeit und benennen Schwachstellen. Das Ergebnis ist ein Vorschlag, den die Fachperson bearbeitet, übersteuert und in den Planungsbericht übernimmt.

Was sind die acht Kriterien der Gerichtsfestigkeit?

Der Recht-Agent prüft die Abwägung anhand von acht Kriterien, die aus der Bundesgerichtspraxis zur Interessenabwägung abgeleitet sind, unter anderem Vollständigkeit der Interessenerhebung, Nachvollziehbarkeit der Gewichtung, Berücksichtigung aller betroffenen Rechtsgebiete und Verhältnismässigkeit der Massnahmen. Das Ergebnis ist ein Score zur Robustheit gegenüber einer gerichtlichen Überprüfung mit konkret benannten Schwachstellen. Der Score ersetzt keine juristische Beurteilung; er zeigt, wo nachgebessert werden muss, bevor der Bericht zur Vorprüfung geht.

Woher weiss das Werkzeug, welche Interessen betroffen sind?

Aus drei Quellen: aus der Projektbeschreibung und den hochgeladenen Unterlagen, aus der automatischen Geodatenanalyse des Standorts (Nutzungszonen, ÖREB, Schutzgebiete, Gefahren, Grundwasser, Altlasten, ÖV-Güteklassen) und aus den Rollen Pro und Contra, die Interessen benennen müssen, statt sie zu übergehen. Dazu kommen die Anliegen aus der Mitwirkung, wenn sie ausgewertet beigefügt werden. Die Fachperson prüft und ergänzt die Liste; was im Perimeter besonders ist, weiss sie besser als jedes Werkzeug.

Wie werden erfundene Urteile und Normen verhindert?

Durch einen kontrollierten Rechtsrahmen, aus dem das Modell schöpft, durch die Rückfragen des Debatten-Agenten und durch eine kuratierte Sammlung tatsächlich vorhandener Urteile: Passt kein Entscheid, bleibt das Feld leer, statt dass ein Aktenzeichen erfunden wird. Über den SPEKTRUM MCP lässt sich jeder zitierte Entscheid mit der Zitatprüfung verifizieren. Vollständig ausschliessen lassen sich Fehler nicht; die Fachperson prüft Normen und Entscheide gegen die Fundstelle, bevor sie in den Bericht kommen.

Für welche Fälle eignet sich die Agenten-Abwägung?

Für alle raumwirksamen Entscheide mit konfligierenden Interessen: Einzonungen von Landwirtschaftsland, Standortabwägungen zwischen Gewerbe- und Wohnzone, Aufzonungen mit Verdichtungsinteressen, Planungsmassnahmen mit Schutzinteressen, Auszonungen mit Entschädigungsfragen, Revisionen der Bau- und Zonenordnung. Nutzer sind Planungsbüros für Berichte, Gemeinden für Entscheide, kantonale Fachstellen für die Prüfung eingereichter Abwägungen mit einheitlichem Massstab und Kanzleien für die Suche nach Abwägungsmängeln.

Was kostet die Nutzung und wo laufen die Daten?

Interessenabwägung AI ist im Browser kostenlos zugänglich; die Modelle laufen EU-gehostet mit festem Monatsbudget, die Subunternehmer sind offengelegt. Unterlagen werden vor dem Hochladen von Personendaten befreit, was bei Planungsunterlagen fast immer möglich ist; die Datenklassen des Datenschutz-Ratgebers gelten. Der Zugang über den SPEKTRUM MCP gehört zum Komplett-Abo für 98 Franken pro Monat für das ganze Büro; der Online-Kurs «Interessenabwägung mit KI» vermittelt die Methode im eigenen Tempo.

Quellen

Diese Seite gibt Erfahrungen aus der Beratungs- und Entwicklungspraxis von SPEKTRUM wieder. Funktionen, Verträge und Preise der genannten Anbieter ändern sich; massgebend sind deren aktuelle Bedingungen und bei Personendaten das anwendbare Datenschutzrecht. Keine Rechtsberatung.

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