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KI-Zitate prüfen: Warum Sprachmodelle Urteile und Gesetzesartikel erfinden, welche drei Fehlerarten es gibt und wie Planungsbüros und Verwaltungen jede Fundstelle vor dem Versand verifizieren

Sprachmodelle schreiben Fundstellen, die aussehen wie echte: «BGE 149 II 999», «Urteil 1C_123/2099». Sie tun das nicht aus Bosheit, sondern weil sie gelernt haben, wie ein Zitat aussieht, nicht, welche Zitate es gibt. In einem Planungsbericht, einer Stellungnahme zu einer Einsprache oder einem Gemeinderatsantrag ist das kein Schönheitsfehler, sondern ein Haftungsrisiko. Die Regel ist deshalb einfach: Kein Zitat aus einem KI-Text verlässt das Büro ungeprüft. Es gibt drei Fehlerarten. Erstens die erfundene Fundstelle, die es nicht gibt. Zweitens die echte Fundstelle mit falschem Inhalt: Der Entscheid existiert, handelt aber von etwas anderem. Drittens die echte Fundstelle mit falscher Erwägung: Entscheid und Thema stimmen, aber die zitierte Aussage steht so nicht drin. Die Zitatprüfung im SPEKTRUM MCP fängt die erste Art vollständig ab und macht die zweite sichtbar: Für jede BGE-Nummer, jede Bundesgerichts-Geschäftsnummer und kantonale Referenz meldet sie «gefunden» oder «nicht gefunden», mit Datum, Gericht, Regeste und Link auf entscheidsuche.ch und die BGE-Sammlung. In unserem Testlauf für diese Seite mit sieben Zitaten kamen fünf als gefunden und zwei als nicht gefunden zurück; in einem zweiten Lauf mit einem Fliesstext fand sie alle fünf Zitate, darunter BGE 150 II 20, das im Text als Entscheid zur Standortgebundenheit angeführt war, tatsächlich aber den Erneuerungsfonds von Stockwerkeigentümergemeinschaften im Steuerrecht behandelt. Die Regeste zeigte das sofort. Die dritte Fehlerart fängt nur das Lesen des Volltexts ab. Gesetzesartikel prüft man gleich: Der Wortlaut kommt aus Fedlex mit Stand der Konsolidierung, nicht aus dem Gedächtnis des Modells.

Stand: 3. November 2026Autor: Andreas Rupf, Raum- und Stadtplaner, Dozent ETH ZürichErfahrungen aus der Beratungspraxis

Drei Fehlerarten, drei Prüfungen

Erfundene Fundstelle. Das Modell erzeugt eine Nummer, die dem Muster entspricht, aber keinem Entscheid. «BGE 149 II 999» hat die richtige Form; Band 149, zweiter Teil, Seite 999. Es gibt ihn nicht. «1C_123/2099» hat die richtige Form einer Geschäftsnummer der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung; das Jahr liegt in der Zukunft. Beide kamen in unserem Testlauf als «nicht gefunden» zurück. Die Zitatprüfung fängt diese Art vollständig ab, weil sie jede Nummer gegen die tagesaktuelle Sammlung aller Schweizer Gerichte auf entscheidsuche.ch und gegen die BGE-Volltexte der Universität Bern hält. Wer eine solche Fundstelle in einen Bericht übernimmt, zitiert nichts; die Formulierung lautet dann «kein Entscheid gefunden».

Echte Fundstelle, falscher Inhalt. Das Modell nennt einen Entscheid, der existiert, aber etwas anderes behandelt. Im Testlauf stand BGE 150 II 20 als Beleg für eine strenge Prüfung der Standortgebundenheit; der Entscheid behandelt die steuerliche Behandlung des Erneuerungsfonds von Stockwerkeigentümergemeinschaften nach Art. 712l ZGB und Art. 32 DBG. Die Zitatprüfung meldet «gefunden», liefert aber Datum, Gericht und die amtliche Regeste; wer sie liest, sieht den Fehler in einer Zeile. Darum ist «gefunden» nie das Ende der Prüfung, sondern der Anfang: Regeste lesen, Thema vergleichen.

Echte Fundstelle, falsche Erwägung. Entscheid und Thema passen, aber die zitierte Aussage steht so nicht im Urteil, steht in einer anderen Erwägung oder ist verkürzt. Das fängt kein Werkzeug ab. Hier hilft nur, den verlinkten Volltext zu öffnen, die Erwägungsnummer zu suchen und den Satz zu lesen. Die Zitatprüfung sagt das selbst: Erwägungsnummern und Inhalt im Volltext prüfen.

Gesetzesartikel haben eine vierte Variante: der richtige Artikel in einer veralteten Fassung. Das Modell kennt Art. 24c RPG, aber vielleicht den Wortlaut vor der letzten Revision. «Bundesrecht abfragen» holt den amtlichen Text aus Fedlex mit Stand der Konsolidierung, aktuell 1. Juli 2026, und mit Link auf den Artikel; «Kantonsrecht abfragen» tut dasselbe für die kantonalen Erlasse im Korpus. In Berichten wird der Stand mitgeschrieben.

Der Testlauf für diese Seite

Am 3. November 2026 haben wir die Zitatprüfung zweimal laufen lassen, einmal mit einer Liste, einmal mit einem Fliesstext, wie ihn ein Sprachmodell schreiben könnte.

Liste mit sieben Zitaten. Ergebnis: fünf gefunden, zwei nicht gefunden. Gefunden wurden BGE 142 II 100 (Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten, Lüftungsfensterpraxis, 2016), das Urteil 1C_384/2016 vom 16. Januar 2018, BGE 136 II 204 (Neueinzonung in eine Hotelzone, Bauzonengrösse nach Art. 15 RPG, Trendmethode, 2010), BGE 145 II 83 (Umbau einer Stallbaute zu einer Zweitwohnung in einer Erhaltungszone, Nichtbauzone, 2019) und das Urteil 1C_568/2014 vom 13. Januar 2016. Nicht gefunden wurden BGE 149 II 999 und 1C_123/2099. Für jede gefundene BGE-Nummer kamen Datum, Instanz, Titel, Regeste und zwei Links; für Geschäftsnummern ohne amtliche Regeste Datum, Abteilung und Link.

Fliesstext. «Nach BGE 141 II 50 und dem Urteil 1C_101/2015 ist die Standortgebundenheit streng zu prüfen; vgl. auch BGE 147 II 309 sowie 1C_567/2020 und BGE 150 II 20.» Die Prüfung zog fünf Zitate aus dem Satz und fand alle fünf. BGE 141 II 50 behandelt die Zuweisung eines Gebiets in die Intensivlandwirtschaftszone und die Legitimation zur Rüge des Konzentrationsprinzips; BGE 147 II 309 die Wiederherstellung bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone und die fehlende Verwirkung nach dreissig Jahren; BGE 150 II 20 den Erneuerungsfonds im Steuerrecht. Der Satz, den ein Modell so schreiben könnte, ist also formal lückenlos belegt und inhaltlich an mindestens einer Stelle falsch. Genau das ist die zweite Fehlerart, und die Regeste macht sie sichtbar, ohne dass man ein Urteil öffnen muss.

Was der Testlauf nicht zeigt: ob die drei thematisch passenden Entscheide den Satz über die Standortgebundenheit tragen. Dafür muss man die Erwägungen lesen. Die Zitatprüfung ist der Filter vor dem Lesen, nicht der Ersatz dafür.

Regeln für Berichte, Stellungnahmen und Anträge

Quellenpflicht in der Anweisung. Jede Anweisung an das Modell, die zu einem Fachtext führt, enthält den Satz: Zitiere nur Fundstellen, die du über die Werkzeuge gefunden hast; wo du keine findest, schreibe «keine Fundstelle». Modelle mit Fachanbindung halten sich daran, weil sie die Fundstellen aus dem Werkzeug übernehmen statt aus dem Gedächtnis.

Prüfung vor dem Versand, nicht nach der Rückfrage. Die Zitatprüfung läuft über den fertigen Text, bevor er das Büro verlässt. Sie dauert Sekunden. Eine Rückfrage der Gegenseite, welche Erwägung gemeint sei, kostet Glaubwürdigkeit.

Gefunden heisst: Regeste lesen. Thema und Datum mit dem Zitatzweck vergleichen. Ein Entscheid zum Steuerrecht belegt nichts zur Standortgebundenheit, auch wenn er existiert.

Erwägung angeben und lesen. Wer «E. 4.2» schreibt, hat E. 4.2 gelesen. Verkürzte Wiedergaben werden als solche gekennzeichnet; wörtliche Zitate stehen in Anführungszeichen und stimmen Wort für Wort.

Nicht gefunden heisst: nicht zitieren. Keine Reparatur durch Umformulieren, keine Suche nach einer «ähnlichen» Nummer. Entweder findet die Rechtsprechungssuche einen passenden Entscheid, oder der Satz steht ohne Beleg und sagt das.

Gesetzesstand mitschreiben. Artikel aus Fedlex mit Stand der Konsolidierung; bei kantonalem Recht aus dem Korpus mit Datum. Nach Revisionen wie den Änderungen des RPG per 1. Januar und 1. Juli 2026 ist das keine Formalität.

Zitatprüfung als Skill. Wer den Ablauf einmal entwickelt hat, speichert ihn als Skill: Text übernehmen, Zitate prüfen, Regesten vergleichen, Befunde als Tabelle anhängen, nicht gefundene Fundstellen markieren. Danach läuft die Prüfung bei jedem Bericht gleich, ohne dass jemand die Anweisung neu tippt. Die Ratgeberseite «Von Prompts zu Skills» beschreibt das Prinzip.

Verantwortung bleibt beim Menschen. Die Prüfung verringert das Risiko, sie überträgt es nicht. Wer unterschreibt, hat gelesen; die Ratgeberseite zur Verlässlichkeit und Haftung beschreibt die Sorgfaltspflichten.

Wo in der Planungsarbeit Zitate entstehen

Planungsbericht nach Art. 47 RPV. Hinweise auf Richtplan, Bundesrecht und Rechtsprechung zur Bauzonendimensionierung oder zur Interessenabwägung. Fundstellen aus «Bundesrecht abfragen», «Richtplan abfragen» und dem Rechtsprechungs-Korpus; Zitatprüfung über den Schlussentwurf.

Stellungnahme zu einer Einsprache. Hier zählt jede Fundstelle, weil die Gegenseite sie nachschlägt. Nachbarschutz, Lärm, Abstände, Ausnützung: Der Rechtsprechungs-Korpus liefert Leitsätze mit Normen und Ausgang, die Zitatprüfung den Befund je Nummer, der Volltext die Erwägung.

Gemeinderatsvorlage und Bauentscheid. Rechtsgrundlagen mit Paragraphen aus Kantons- und Gemeinderecht; Wortlaut aus dem Korpus, nicht aus dem Gedächtnis. Bei Bauentscheiden ausserhalb der Bauzone die Tatbestände aus der Prüfung nach Art. 24 ff. RPG mit Gesetzesverweisen.

Vorabklärungen und Memos. Rechtsprechungs-Memos der Urteilssuche enthalten nur Entscheide aus dem Korpus mit Link; wer eigene Memos mit einem Modell schreibt, lässt die Zitatprüfung darüberlaufen.

Lehre und Weiterbildung. Studierende und Kursteilnehmende lernen die drei Fehlerarten am eigenen Text: Ein Modell einen Absatz mit Fundstellen schreiben lassen, die Zitatprüfung laufen lassen, Regesten vergleichen. Die Lektion sitzt nach dem ersten erfundenen BGE.

In allen Fällen gilt: Die Rechtsprechungssuche findet Entscheide zu einem Thema, die Zitatprüfung verifiziert Nummern, der Volltext belegt Aussagen. Drei Werkzeuge, drei Fragen.

Zehn Punkte, bevor ein KI-Text mit Fundstellen das Büro verlässt

Für Planungsbüros, Bauverwaltungen und Rechtsdienste von Gemeinden:

  • Quellenpflicht in der AnweisungNur Fundstellen aus Werkzeugen; wo keine gefunden, «keine Fundstelle» schreiben.
  • Zitatprüfung über den SchlussentwurfAlle BGE-Nummern, Geschäftsnummern und kantonalen Referenzen geprüft; Befund je Zitat dokumentiert.
  • Nicht gefundene gestrichenKeine Umformulierung, keine Ersatznummer; Satz ohne Beleg oder passenden Entscheid über die Rechtsprechungssuche.
  • Regeste mit Zitatzweck verglichenThema, Datum und Gericht passen zur Aussage, die belegt werden soll.
  • Erwägung im Volltext gelesenErwägungsnummer angegeben; wörtliche Zitate Wort für Wort; verkürzte Wiedergaben gekennzeichnet.
  • Gesetzesartikel aus Fedlex oder KorpusWortlaut und Stand der Konsolidierung; kantonale Paragraphen mit Datum.
  • Kantonale Referenzen geprüftEntscheide kantonaler Gerichte über entscheidsuche.ch oder opencaselaw mit Link; Aktenzeichen in der Schreibweise des Gerichts.
  • Datum und Instanz im ZitatUrteil, Abteilung, Datum, Geschäftsnummer; BGE mit Band, Teil, Seite; Link in der Fussnote oder im Anhang.
  • Prüfbefund in der AkteTabelle Zitat, Befund, Datum, Link als Anhang oder Arbeitsdokument; bei Rückfragen sofort zur Hand.
  • Als Skill gespeichertAblauf einmal entwickelt, als Skill abgelegt; läuft bei jedem Bericht gleich; Verantwortung bleibt bei der unterschreibenden Person.

Testlauf 3. November 2026: Sieben Zitate, zwei Fehlerarten

Werkzeug «Zitate prüfen» im SPEKTRUM MCP; Quellen entscheidsuche.ch und BGE-Volltexte der Universität Bern; «gefunden» heisst: Fundstelle existiert, Inhalt bleibt zu prüfen:

ZitatBefundWas die Regeste sagtLehre
BGE 142 II 100gefunden, 2016Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten, Lüftungsfensterpraxis, Koordination mit der Raumplanungpasst zu Lärmfragen; Erwägung lesen
1C_384/2016gefunden, 16.1.2018keine amtliche Regeste (nicht publiziertes Urteil)Volltext öffnen, Thema selbst feststellen
BGE 136 II 204gefunden, 2010Neueinzonung Hotelzone, Bauzonengrösse Art. 15 RPG, Trendmethode, innere Reservenpasst zu Bauzonendimensionierung
BGE 149 II 999nicht gefunden–erfundene Fundstelle; nicht zitieren
1C_123/2099nicht gefunden–erfundene Fundstelle; Jahr in der Zukunft
BGE 145 II 83gefunden, 2019Stallbaute zu Zweitwohnung in Erhaltungszone, Nichtbauzone, Zustimmung des Kantonspasst zu Bauen ausserhalb der Bauzone
1C_568/2014gefunden, 13.1.2016keine amtliche RegesteVolltext öffnen
BGE 150 II 20 (Fliesstext, als Beleg zur Standortgebundenheit)gefunden, 2024Erneuerungsfonds von Stockwerkeigentümergemeinschaften, Art. 712l ZGB, Art. 32 DBGechte Fundstelle, falscher Inhalt; nicht als Beleg verwenden
BGE 147 II 309 (Fliesstext)gefunden, 2021Wiederherstellung bei illegalen Bauten ausserhalb der Bauzone, keine Verwirkung nach 30 Jahrenpasst zum Thema; Erwägung lesen; Rechtsänderung Art. 25 Abs. 5 RPG seit 1.1.2026 beachten

SPEKTRUM MCP «Zitate prüfen», zwei Abfragen am 3. November 2026. Die nicht gefundenen Zitate wurden für den Test bewusst erfunden; der Fliesstext ist ein konstruiertes Beispiel, kein Text aus einem Mandat.

Zitatprüfung in sechs Schritten

Für ein Büro oder eine Verwaltung, die Berichte und Stellungnahmen mit einem Sprachmodell entwirft:

  1. Anweisung mit Quellenpflicht Fundstellen nur aus Rechtsprechungssuche, Korpus, Bundes- und Kantonsrecht; fehlende Belege als solche benennen.
  2. Entwurf schreiben lassen Mit Fachanbindung, damit Fundstellen aus Werkzeugen stammen; Entwurf als Entwurf markieren.
  3. Zitatprüfung laufen lassen Fertigen Text oder Zitatliste eingeben; Befund gefunden oder nicht gefunden je Nummer mit Datum, Gericht, Regeste, Link.
  4. Nicht gefundene streichen, gefundene vergleichen Erfundene Fundstellen raus; Regeste gegen den Zitatzweck halten; thematisch falsche raus.
  5. Erwägungen lesen Verlinkte Volltexte öffnen, Erwägungsnummer bestimmen, Aussage prüfen; Gesetzesartikel aus Fedlex mit Stand.
  6. Befund ablegen, Skill speichern Prüftabelle zur Akte; Ablauf als Skill, damit er beim nächsten Bericht ohne neue Anweisung läuft.

Warum SPEKTRUM die Zitatprüfung in jedes Werkzeug eingebaut hat

Andreas Rupf, Dozent im MAS und CAS in Raumentwicklung an der ETH Zürich, lässt in der Lehre Sprachmodelle Fachtexte mit Fundstellen schreiben und die Teilnehmenden anschliessend prüfen. Die Reaktion ist jedes Mal dieselbe: Der Text liest sich überzeugend, bis die erste Nummer ins Leere führt. Daraus ist die Regel entstanden, die SPEKTRUM in alle eigenen Werkzeuge eingebaut hat: Fundstellen kommen aus Quellen, nicht aus dem Modell, und werden vor der Ausgabe geprüft.

Die Zitatprüfung im SPEKTRUM MCP hält jede BGE-Nummer, jede Bundesgerichts-Geschäftsnummer und kantonale Referenz gegen entscheidsuche.ch, die tagesaktuelle Sammlung aller Schweizer Gerichte, und gegen die BGE-Volltexte der Universität Bern. Sie extrahiert Zitate auch aus Fliesstext, liefert Datum, Gericht, Regeste und Links und sagt in ihrer Regel selbst, was sie nicht prüft: den Inhalt der Erwägungen. Die Rechtsprechungssuche findet Entscheide zu einem Thema in Volltexten; der Rechtsprechungs-Korpus der Urteilssuche enthält 4'860 Entscheide mit eigenen Zusammenfassungen aus den amtlichen Volltexten, Normen, Schutzgütern und Ausgang; «Bundesrecht abfragen» und «Kantonsrecht abfragen» liefern den Wortlaut mit Stand. Interessenabwägung AI und das UVP-Screening arbeiten mit denselben Quellen und geben Fundstellen mit Link aus.

Der Testlauf für diese Seite hat die zweite Fehlerart gezeigt, ohne dass wir sie gesucht hätten: Eine existierende BGE-Nummer in einem konstruierten Satz zur Standortgebundenheit führte zu einem Steuerentscheid. Das ist der Grund, warum «gefunden» in unseren Werkzeugen immer mit der Regeste kommt. Im Praxis-Workshop mit Claude bauen Teilnehmende die Zitatprüfung als Skill, der bei jedem Bericht gleich läuft.

Häufige Fragen

Warum erfinden Sprachmodelle Fundstellen?

Weil sie gelernt haben, wie Zitate aussehen, nicht, welche es gibt. Ein Modell ohne Fachanbindung erzeugt die wahrscheinlichste Fortsetzung eines Satzes; nach «vgl. BGE» folgt eine plausible Nummer. Modelle mit Fachanbindung übernehmen Fundstellen aus Werkzeugen, die echte Datenbanken abfragen, und erfinden deutlich weniger. Ganz verschwindet das Risiko nur mit der Prüfung vor dem Versand.

Was prüft die Zitatprüfung und was nicht?

Sie prüft, ob eine BGE-Nummer, eine Bundesgerichts-Geschäftsnummer oder eine kantonale Referenz existiert, und liefert Datum, Gericht, Regeste und Links auf entscheidsuche.ch und die BGE-Sammlung. Sie prüft nicht, ob der Inhalt des Entscheids zur zitierten Aussage passt und ob die Erwägungsnummer stimmt; dafür sind Regeste und Volltext zu lesen. «Nicht gefunden» heisst: so nicht zitieren.

Reicht es, nur Modelle mit Fachanbindung zu nutzen?

Es senkt das Risiko erheblich, weil Fundstellen aus Datenbanken statt aus dem Gedächtnis kommen. Es ersetzt die Prüfung nicht: Auch mit Anbindung kann ein Modell eine gefundene Fundstelle einem falschen Satz zuordnen oder eine Erwägung verkürzen. Die Zitatprüfung vor dem Versand und das Lesen der Erwägungen bleiben; beides dauert Minuten.

Wie prüfe ich Gesetzesartikel und kantonale Paragraphen?

Bundesrecht mit «Bundesrecht abfragen»: amtlicher Wortlaut aus Fedlex, Stand der Konsolidierung, Link auf den Artikel; aktuell Stand 1. Juli 2026, nach den RPG-Änderungen vom 1. Januar und 1. Juli 2026 wichtig. Kantonales Recht mit «Kantonsrecht abfragen» aus dem Korpus mit Datum; kommunale Vorschriften aus dem Baureglement-Korpus mit Artikelverweis. Im Bericht steht der Stand dazu.

Was mache ich mit einem Zitat, das nicht gefunden wird?

Streichen und nicht reparieren. Weder umformulieren noch eine ähnliche Nummer suchen. Entweder liefert die Rechtsprechungssuche oder der Rechtsprechungs-Korpus einen passenden Entscheid zum Thema, der dann geprüft und gelesen wird, oder der Satz steht ohne Beleg und sagt das. Ein Satz ohne Fundstelle ist ehrlich; eine erfundene Fundstelle ist ein Fehler, der auffällt.

Wer haftet, wenn ein erfundenes Zitat durchrutscht?

Die Person oder das Büro, das den Text unterschreibt und abgibt, nicht das Modell und nicht der Anbieter. Die Sorgfaltspflichten aus Auftrag und Berufsrecht gelten für KI-gestützte Texte wie für alle anderen. Die Ratgeberseite zur Verlässlichkeit und Haftung beschreibt sie; die Zitatprüfung und die Prüftabelle in der Akte belegen, dass die Sorgfalt angewendet wurde.

Quellen

Diese Seite gibt Erfahrungen aus der Beratungs- und Entwicklungspraxis von SPEKTRUM wieder. Funktionen, Verträge und Preise der genannten Anbieter ändern sich; massgebend sind deren aktuelle Bedingungen und bei Personendaten das anwendbare Datenschutzrecht. Keine Rechtsberatung.

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