KI im Planungsbüro
Mehrwertabgabe mit KI berechnen: Planungsmehrwert schätzen, Abgabe und Konfidenzband je Parzelle, Stand der Zürcher Gemeinden und die Regeln anderer Kantone
Die Mehrwertabgabe ist die Abgabe auf dem Planungsvorteil, den ein Grundstück durch Einzonung, Umzonung oder Aufzonung erhält; der Bund verlangt mindestens 20 Prozent bei Einzonungen (Art. 5 RPG), die Kantone regeln Sätze, Freibeträge und Fälligkeit, im Kanton Zürich zusätzlich die Gemeinden für Um- und Aufzonungen. Berechnet wird sie auf dem Mehrwert, der Differenz der Verkehrswerte des Landes mit und ohne Planänderung. Ein KI-Werkzeug mit Fachanbindung schätzt diesen Mehrwert aus amtlichen Grundlagen: Landwert je Gemeinde und Lageklasse aus der kantonalen Steuerweisung, Zonenfaktoren je Zonentyp, Korrekturen für ÖV-Güteklasse, Lärmempfindlichkeit, Erschliessungsgrad, Steuerfuss und ÖREB-Beschränkungen. Im Beispiel einer Einzonung von 2'000 Quadratmetern Landwirtschaftsland in die Wohnzone W2 in Bülach, Lageklasse 5, ÖV-Güteklasse C, grob erschlossen, liefert das Werkzeug «Mehrwert berechnen» des SPEKTRUM MCP einen Landwert von 550 Franken je Quadratmeter, einen Verkehrswert von 13'043 Franken vorher und 869'550 Franken nachher, einen Mehrwert von 856'507 Franken und eine kantonale Abgabe von 20 Prozent, also 171'301 Franken, mit einem Konfidenzband von 150'321 bis 192'281 Franken bei zwölf Prozent Unsicherheit. Die Stapelbewertung rechnet dasselbe für eine Parzellenliste, etwa ein Aufzonungsgebiet, mit Summen; die Gemeindeübersicht zeigt live aus der kantonalen Karte, welche der 160 Zürcher Gemeinden den kommunalen Mehrwertausgleich in Kraft haben, mit welchem Satz und welcher Freifläche. Das Ergebnis ist eine Modellschätzung mit Rechenweg und Quellen, keine amtliche Veranlagung; sie dient Gemeinden für Vorlagen und Budgets, Büros für Planungsberichte und Eigentümern für die Einordnung. Für andere Kantone liefert das Werkzeug «Zonenplanänderung» die kantonalen Regeln zu Satz, Freigrenze, Fälligkeit und Verträgen mit Fundstellen; die Schätzung selbst ist auf Zürich beschränkt.
Wie der Mehrwert geschätzt wird
Der Planungsmehrwert ist die Differenz des Verkehrswerts eines Grundstücks mit und ohne Planungsmassnahme; betrachtet wird der Landwert, Gebäude bleiben unberücksichtigt. Die amtliche Veranlagung ermittelt ihn mit anerkannten Schätzmethoden; eine Modellschätzung macht denselben Weg mit amtlichen Daten nachvollziehbar.
Landwert. Aus der kantonalen Steuerweisung (im Kanton Zürich die Weisung 631.32 mit Landwerten je Gemeinde und Lageklasse 1 bis 9, Stand 2026) für die Gemeinde und die Lage der Parzelle. Für die meisten Zürcher Gemeinden liegen die Werte vor; wo sie fehlen, rechnet das Werkzeug mit Schätzwerten und sagt das.
Zonenfaktor. Je Zonentyp ein Faktor auf den Landwert: Landwirtschaftsland ein Bruchteil, Wohnzonen nach Ausnützung gestaffelt, Kern- und Gewerbezonen eigene Werte. Der Mehrwert entsteht aus dem Sprung zwischen Faktor vorher und nachher: bei der Einzonung von Landwirtschaftsland fast der ganze Landwert, bei der Aufzonung von W2 nach W4 der Unterschied der Ausnützung.
Korrekturen. ÖV-Güteklasse, Lärmempfindlichkeitsstufe, Erschliessungsgrad (voll, grob, nicht), Steuerfuss der Gemeinde und wertmindernde ÖREB-Beschränkungen (Grundwasserschutz, Altlasten, Waldabstand) werden als Faktoren angesetzt und einzeln ausgewiesen; im Beispiel unten drückt die grobe Erschliessung den Wert um fünfzehn Prozent, die ÖV-Güteklasse C um sieben.
Abgabe. Im Kanton Zürich erhebt der Kanton 20 Prozent bei Einzonungen ab 30'000 Franken Mehrwert; die Gemeinden erheben nach ihrer Bau- und Zonenordnung bis 40 Prozent bei Um- und Aufzonungen, mit einem Abzug von 100'000 Franken und einer Freifläche von 1'200 oder 2'000 Quadratmetern, unter der keine Abgabe anfällt. Das Werkzeug kennt beide Ebenen und sagt, ob Freibetrag oder Flächenschwelle greifen.
Konfidenzband. Zonenfaktoren mit zehn Prozent, Landwerte mit fünf, Korrekturen mit fünf Prozent Unsicherheit ergeben ein Band um Mehrwert und Abgabe. Das Band ist keine Dekoration: Es sagt der Gemeinde, mit welcher Spanne sie budgetieren kann, und dem Eigentümer, dass die Veranlagung abweichen wird.
Der Ratgeber zum Mehrwertausgleich im Kanton Zürich erklärt die Rechtsgrundlagen; der Ratgeber zu Bern und Aargau die Regeln dieser Kantone.
Beispiel: Einzonung von 2'000 m² in Bülach
Für diese Seite haben wir eine fiktive Einzonung durch das Werkzeug «Mehrwert berechnen» laufen lassen: 2'000 Quadratmeter Landwirtschaftsland in Bülach, Lageklasse 5, neu Wohnzone W2, ÖV-Güteklasse C, grob erschlossen, Lärmempfindlichkeitsstufe II, keine ÖREB-Beschränkungen. Das Ergebnis vom 2. November 2026:
- Landwert: 550 Franken je Quadratmeter für Bülach in Lageklasse 5 (Steuerweisung).
- Zonenfaktoren: 0,015 für Landwirtschaftsland, 1,0 für W2.
- Korrekturen: ÖV 0,93, Lärm 1,0, Steuerfuss 1,0, Erschliessung 0,85; Gesamtfaktor 0,79.
- Verkehrswert vorher: 13'043 Franken; nachher: 869'550 Franken.
- Mehrwert: 856'507 Franken; Band 751'607 bis 961'407 Franken.
- Abgabe: 20 Prozent kantonal bei Einzonung, 171'301 Franken; Band 150'321 bis 192'281 Franken; Freibetrag von 30'000 Franken greift nicht, Flächenschwelle nicht anwendbar.
- Unsicherheit: zwölf Prozent, aus Zonenfaktoren, Landwerten und Korrekturen.
Die Gemeindeübersicht aus der kantonalen Karte (Stand 30. Oktober 2026) ergänzt: Bülach hat den kommunalen Mehrwertausgleich seit 24. Juli 2021 in Kraft, mit einem Satz von 30 Prozent für Um- und Aufzonungen und einer Freifläche von 1'200 Quadratmetern; für die Einzonung gilt davon nichts, sie ist Sache des Kantons.
Was die Zahlen bedeuten: Die Gemeinde kann für ihre Vorlage mit rund 170'000 Franken Abgabe rechnen, von denen der Kanton den Grossteil erhält; der Eigentümer weiss, dass bei Baubeginn oder Verkauf eine Forderung in dieser Grössenordnung fällig wird; das Büro kann im Planungsbericht die finanziellen Folgen der Einzonung nennen. Die amtliche Veranlagung nach Rechtskraft der Planung kann abweichen, etwa wenn der Schätzer eine andere Lageklasse oder einen Erschliessungsbeitrag berücksichtigt. Das Beispiel ist erfunden, die Rechnung echt.
Stapelbewertung und Gemeindeübersicht
Stapelbewertung. Ein Aufzonungsgebiet umfasst dreissig Parzellen; die Frage der Gemeindeversammlung lautet: Was bringt das? Die Stapelbewertung rechnet alle Parzellen einer Gemeinde in einem Lauf: je Parzelle Fläche, Lageklasse, Zone vorher und nachher und Massnahme, als Ergebnis Mehrwert und Abgabe je Parzelle, Summen und Konfidenzband, ohne die feinen Korrekturen der Einzelrechnung. Die Zonencodes kommen aus dem Werkzeug «Zonenfaktoren». Für Vorlage, Budget und Planungsbericht ist das die Zahl, die gefehlt hat; für die Verhandlung mit einzelnen Eigentümern folgt die Einzelrechnung.
Gemeindeübersicht. Das Werkzeug «Mehrwertausgleich Gemeinden» liest live die kantonale Karte zum Stand der Umsetzung: Am 30. Oktober 2026 hatten 101 der 160 Zürcher Gemeinden den kommunalen Mehrwertausgleich in ihrer Bau- und Zonenordnung in Kraft, 12 genehmigt, 37 vorgeprüft, 10 keinen; 48 Gemeinden verzichten auf eine kommunale Abgabe. Bei den Gemeinden mit Abgabe in Kraft gelten Sätze von 20 Prozent (22 Gemeinden), 25 Prozent (15), 30 Prozent (17) und 40 Prozent (25), vereinzelt 10 Prozent; die Freifläche liegt meist bei 1'200 oder 2'000 Quadratmetern. Die Stadt Zürich erhebt 40 Prozent bei 1'200 Quadratmetern Freifläche seit April 2022. Für jede Gemeinde sind Genehmigungs- und Inkraftsetzungsdatum und der Link zur Bauordnung hinterlegt.
Andere Kantone. Die Schätzung ist auf Zürich beschränkt, weil nur dort Landwerte und Zonenfaktoren in dieser Form vorliegen. Für alle übrigen Kantone liefert das Werkzeug «Zonenplanänderung» das Profil des Mehrwertausgleichs mit Fundstellen: Satz, Tatbestände, Freigrenze, Fälligkeit, kommunale Spielräume und Verträge. Für Luzern etwa: 20 Prozent bei Einzonungen und bei Um- und Aufzonungen in Gebieten mit Bebauungs- oder Gestaltungsplanpflicht, Freigrenzen von 50'000 beziehungsweise 100'000 Franken Mehrwert, Veranlagung durch die Gemeinde nach Rechtskraft, Fälligkeit bei Überbauung oder Verkauf, Möglichkeit eines verwaltungsrechtlichen Vertrags statt der Veranlagung. Der Mehrwert selbst wird dort von der kantonalen Schätzungsstelle oder einem Gutachten bestimmt.
Grenzen und Regeln
Modell, nicht Veranlagung. Die Schätzung folgt amtlichen Daten und einem offengelegten Rechenweg; die Veranlagung macht die zuständige Behörde nach Rechtskraft der Planung mit anerkannten Methoden. Abweichungen sind normal; das Konfidenzband zeigt die Spanne.
Lageklasse prüfen. Die Lageklasse 1 bis 9 bestimmt den Landwert und ist die empfindlichste Eingabe; sie kommt aus der Steuerweisung oder dem kantonalen GIS und wird von der Fachperson bestätigt.
Zonencodes der Gemeinde. Die Faktoren hängen am Zonentyp; der Code muss zur Bau- und Zonenordnung passen (W2, W3, WG3, K, I). Das Werkzeug «Zonenfaktoren» liefert die gültigen Codes je Gemeinde.
Ebenen trennen. Einzonung: kantonale Abgabe 20 Prozent ab 30'000 Franken Mehrwert. Um- und Aufzonung: kommunale Abgabe nach Bau- und Zonenordnung mit Abzug von 100'000 Franken und Freifläche, nur wo die Gemeinde sie eingeführt hat. Wer beides mischt, rechnet falsch.
Fälligkeit und Abzüge. Die Abgabe wird bei Überbauung oder Verkauf fällig; Kosten einer landwirtschaftlichen Ersatzbaute und die Anrechnung an die Grundstückgewinnsteuer verändern die Belastung. Das Werkzeug rechnet die Abgabe, die Fachperson erklärt den Zeitpunkt.
Datenklassen. Parzellennummern und Flächen sind Sachdaten; Eigentümernamen werden nicht eingegeben. Für Vorlagen gilt der Ratgeber zur Gemeinderatsvorlage.
Zahlen mit Rechenweg. In Vorlage und Planungsbericht stehen Landwert, Faktoren, Mehrwert, Satz, Abgabe und Band mit Quelle und Datum; eine Zahl ohne Rechenweg gehört in kein amtliches Dokument.
Beratung bleibt möglich. Für Gemeinden, die ein Gutachten mit vollständigem Rechenweg, Szenarien und ÖREB-Integration wollen, erstellt SPEKTRUM die Berechnung als PDF; die Werkzeugseite zum Mehrwertausgleich beschreibt den Ablauf.
Zehn Eingaben für eine belastbare Schätzung
Was vor der Berechnung geklärt sein muss:
- Gemeinde und BFS-NummerFür Landwerte, Zonenfaktoren und den Stand des kommunalen Mehrwertausgleichs.
- Massnahme bestimmtEinzonung, Umzonung oder Aufzonung; davon hängt ab, ob Kanton oder Gemeinde erhebt.
- Zonen vorher und nachherCodes nach Bau- und Zonenordnung, aus dem Werkzeug «Zonenfaktoren».
- Fläche und anrechenbare FlächeParzellenfläche aus der amtlichen Vermessung; Abzüge für Strassen oder Gewässerraum.
- Lageklasse bestätigt1 bis 9 aus Steuerweisung oder GIS; empfindlichste Eingabe.
- ÖV-Güteklasse und LärmempfindlichkeitAus dem kantonalen GIS; beide als Korrekturfaktor.
- ErschliessungsgradVoll, grob oder nicht erschlossen; aus Erschliessungsplan oder Augenschein.
- ÖREB-BeschränkungenGrundwasserschutz, Altlasten, Waldabstand als wertmindernde Faktoren; ÖREB-Auszug.
- Satz und Freibetrag geprüftKantonal 20 Prozent ab 30'000 Franken; kommunal nach Bau- und Zonenordnung mit Abzug 100'000 und Freifläche.
- Konfidenzband übernommenBand statt Punktwert in Vorlage und Bericht; Rechenweg und Quellen dokumentiert.
Beispiel Bülach: Rechenweg der Einzonung
Werkzeug «Mehrwert berechnen», Abfrage 2. November 2026, fiktive Einzonung Lw zu W2, 2'000 m², Lageklasse 5:
| Position | Wert | Herkunft |
|---|---|---|
| Landwert je m² | CHF 550 | Steuerweisung Kanton Zürich, Bülach, Lageklasse 5 |
| Zonenfaktor vorher / nachher | 0,015 / 1,0 | Zonenfaktoren Lw und W2 |
| Korrekturfaktoren | ÖV 0,93 · Lärm 1,0 · Steuerfuss 1,0 · Erschliessung 0,85 = 0,79 | ÖV-Güteklasse C, ES II, grob erschlossen |
| Verkehrswert vorher | CHF 13'043 | Landwert × Fläche × Faktor vorher × Korrektur |
| Verkehrswert nachher | CHF 869'550 | Landwert × Fläche × Faktor nachher × Korrektur |
| Mehrwert | CHF 856'507 (Band 751'607 bis 961'407) | Differenz; Unsicherheit 12 % |
| Abgabesatz | 20 % kantonal | Einzonung; Freibetrag CHF 30'000 greift nicht |
| Mehrwertabgabe | CHF 171'301 (Band 150'321 bis 192'281) | Modellschätzung, nicht die amtliche Veranlagung |
| Kommunaler Mehrwertausgleich Bülach | 30 % bei Um- und Aufzonung, Freifläche 1'200 m², in Kraft seit 24.07.2021 | Kantonale Karte, Stand 30.10.2026; für die Einzonung nicht anwendbar |
SPEKTRUM MCP «Mehrwert berechnen» und «Mehrwertausgleich Gemeinden», Abfragen 2. November 2026; Landwerte Steuerweisung 2026 (Weisung 631.32), Zonenfaktoren und Korrekturen Modell SPEKTRUM; Stand der Gemeinden aus der kantonalen Karte. Modellschätzung.
Mehrwertabgabe für eine Vorlage in sechs Schritten
Für eine Gemeinde oder ein Büro, das die finanziellen Folgen einer Planänderung beziffern muss:
- Parzellen und Massnahme erfassen Parzellenliste mit Fläche, Zone vorher und nachher, Massnahme; Zonencodes aus «Zonenfaktoren» prüfen.
- Lage und Korrekturen bestimmen Lageklasse, ÖV-Güteklasse, Lärmempfindlichkeit, Erschliessung, ÖREB je Parzelle aus GIS und Katasterauszug.
- Stand der Gemeinde prüfen «Mehrwertausgleich Gemeinden»: Satz, Freifläche, Inkrafttreten der kommunalen Abgabe; Bauordnung verlinkt.
- Rechnen Stapelbewertung für das Gebiet, Einzelrechnung mit Korrekturen für Schlüsselparzellen; Band und Rechenweg sichern.
- Prüfen Fachperson bestätigt Lageklassen und Zonencodes, vergleicht mit bekannten Transaktionen; Abweichungen begründen.
- In Vorlage und Bericht Mehrwert, Satz, Abgabe und Band mit Quelle und Datum in Gemeinderatsvorlage (Finanzen) und Planungsbericht; Hinweis auf die amtliche Veranlagung.
Aus der Praxis
Warum SPEKTRUM den Mehrwert modelliert
Der Mehrwertausgleich ist seit der RPG-Revision von 2014 Pflicht, und im Kanton Zürich haben die Gemeinden ihn seit 2021 in ihren Bau- und Zonenordnungen eingeführt, mit Sätzen von 20 bis 40 Prozent und Freiflächen von 1'200 oder 2'000 Quadratmetern. Was fehlte, war eine schnelle, nachvollziehbare Antwort auf die Frage, was eine Einzonung oder Aufzonung an Abgabe auslöst, bevor die amtliche Veranlagung Jahre später kommt. Andreas Rupf, Dozent im MAS und CAS in Raumentwicklung an der ETH Zürich, kannte die Frage aus Werkstätten und Gemeindeversammlungen; SPEKTRUM führt keine Planungsmandate mehr, hat aber das Modell gebaut, das sie beantwortet, und bietet die Berechnung als Gutachten an.
Das Modell kombiniert die Landwerte der kantonalen Steuerweisung mit Zonenfaktoren je Zonentyp und Korrekturen aus öffentlichen Geodaten: ÖV-Güteklassen und Lärmempfindlichkeit aus dem kantonalen GIS, ÖREB-Beschränkungen aus dem Kataster, Bauzonenstatistik und Transaktionsvolumen vom Statistischen Amt, Bevölkerungsdaten vom Bundesamt für Statistik, der Stand des Mehrwertausgleichs aus der kantonalen Karte. Jede Rechnung legt Landwert, Faktoren und Band offen; die Verbindlichkeit ist die einer Modellschätzung, und das Werkzeug sagt es in jeder Antwort.
Im SPEKTRUM MCP stehen «Mehrwert berechnen», «Stapelbewertung», «Zonenfaktoren» und «Mehrwertausgleich Gemeinden» für den Kanton Zürich bereit; «Zonenplanänderung» liefert für alle Kantone das Profil des Mehrwertausgleichs mit Fundstellen und verweist für den Mehrwert auf die kantonale Schätzungsstelle. In den Kursen zeigt sich, dass die Zahl die Diskussion verändert: Eine Aufzonung mit 30 Parzellen und einer Summe im Band ist eine andere Vorlage als eine mit dem Satz «Die Mehrwertabgabe wird nach Rechtskraft veranlagt».
Häufige Fragen
Wie genau ist die KI-Schätzung der Mehrwertabgabe?
So genau wie die amtlichen Grundlagen und das Modell: Landwerte aus der Steuerweisung, Zonenfaktoren je Zonentyp, Korrekturen aus Geodaten, mit einem Konfidenzband von rund zwölf Prozent, das aus den Unsicherheiten der Faktoren entsteht. Die amtliche Veranlagung nach Rechtskraft der Planung kann abweichen, etwa durch eine andere Lageklasse, Erschliessungsbeiträge oder Vergleichstransaktionen. Für Vorlagen, Budgets und Planungsberichte ist das Band die richtige Grösse; für die Verhandlung mit einem Eigentümer die Einzelrechnung mit allen Korrekturen.
Funktioniert das Werkzeug ausserhalb des Kantons Zürich?
Die Schätzung des Mehrwerts nicht; sie braucht Landwerte je Lageklasse und Zonenfaktoren, die nur für Zürich hinterlegt sind. Für alle anderen Kantone liefert das Werkzeug «Zonenplanänderung» das Profil des Mehrwertausgleichs mit Satz, Tatbeständen, Freigrenze, Fälligkeit und kommunalen Spielräumen samt Fundstellen, und die Flächenbilanz sagt, welche Vorgänge abgabepflichtig sind. Der Mehrwert selbst kommt dort von der kantonalen Schätzungsstelle oder aus einem Gutachten. Die Ratgeber zu Bern und Aargau beschreiben die Regeln dieser Kantone.
Wer erhebt die Abgabe bei einer Aufzonung in Zürich?
Die Gemeinde, sofern sie den kommunalen Mehrwertausgleich in ihrer Bau- und Zonenordnung eingeführt hat; 101 der 160 Gemeinden hatten ihn am 30. Oktober 2026 in Kraft, 48 verzichten. Der Satz liegt zwischen 20 und 40 Prozent, mit einem Abzug von 100'000 Franken und einer Freifläche von 1'200 oder 2'000 Quadratmetern, unter der nichts anfällt. Die Einzonung dagegen ist Sache des Kantons mit 20 Prozent ab 30'000 Franken Mehrwert. Das Werkzeug «Mehrwertausgleich Gemeinden» zeigt Satz, Freifläche und Inkrafttreten je Gemeinde live aus der kantonalen Karte.
Wann wird die Abgabe fällig?
Bei Überbauung oder Verkauf des Grundstücks, nicht bei der Planänderung; verfügt wird sie nach Rechtskraft der Planung. Kosten einer landwirtschaftlichen Ersatzbaute werden abgezogen, die bezahlte Abgabe mindert die Grundstückgewinnsteuer, und ein gesetzliches Pfandrecht sichert die Forderung. Das Werkzeug rechnet die Höhe; den Zeitpunkt und die Abzüge erklärt die Fachperson der Eigentümerin, und die Gemeinde budgetiert die Erträge nicht im Jahr der Planung.
Was braucht die Gemeinde für die Vorlage?
Je Parzelle Mehrwert und Abgabe mit Band, die Summe für das Gebiet, den Rechenweg mit Landwert, Faktoren und Korrekturen, die Quellen und das Datum, dazu den Hinweis, dass die amtliche Veranlagung massgebend ist. Die Stapelbewertung liefert das für ein ganzes Aufzonungsgebiet in einem Lauf; das Werkzeug «Gemeinderatsvorlage» übernimmt die Zahlen in den Abschnitt zu den finanziellen Auswirkungen. Eigentümernamen gehören nicht ins Werkzeug und nicht in die publizierte Vorlage.
Ersetzt das Werkzeug das Gutachten?
Für die Einordnung, die Vorlage und den Planungsbericht ja; für Verhandlungen, Einsprachen gegen die Veranlagung und Fälle mit besonderen Verhältnissen (Baurecht, Dienstbarkeiten, Teilüberbauung, Erschliessungsbeiträge) nicht. Dafür erstellt SPEKTRUM auf Anfrage ein Gutachten mit vollständigem Rechenweg, Szenarien und ÖREB-Integration als PDF; die Werkzeugseite zum Mehrwertausgleich beschreibt Methodik und Ablauf. Die amtliche Veranlagung bleibt in jedem Fall massgebend.
Quellen
- Art. 5 RPG, Ausgleich und EntschädigungMindestens 20 Prozent bei Einzonungen; Kantone regeln den Ausgleich.
- Mehrwertausgleichsgesetz des Kantons Zürich (MAG, LS 700.4)Kantonale Abgabe bei Einzonungen, kommunale Abgabe bei Um- und Aufzonungen, Freibeträge und Freiflächen.
- Kanton Zürich: Karte «Stand Umsetzung Mehrwertausgleich in den Gemeinden»Stufe, Satz, Freifläche, Verzicht, Daten je Gemeinde; Quelle des Werkzeugs «Mehrwertausgleich Gemeinden».
- Mehrwertausgleich im Kanton Zürich (spekt.ch)Rechtsgrundlagen, Rechenbeispiele, Methodik und Gutachten von SPEKTRUM.
- Mehrwertabgabe in Bern und Aargau (spekt.ch/wissen)Sätze, Freigrenzen, Fälligkeit und Verfahren der beiden Kantone.
- SPEKTRUM MCP: Mehrwert berechnen, Stapelbewertung, Zonenfaktoren, Mehrwertausgleich GemeindenWerkzeuge für den Kanton Zürich; Zonenplanänderung mit Mehrwertausgleichsprofil für alle Kantone.
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