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Richtplan mit KI abfragen: Was der kantonale Richtplan vorgibt, wie man seinen Text und seine Karte befragt und wie der Richtplanbezug in Planungsbericht und Vorlage kommt

Der kantonale Richtplan ist das Instrument, mit dem der Kanton die räumliche Entwicklung steuert: Er legt fest, wie gross das Siedlungsgebiet sein soll und wie es verteilt wird, wie Siedlung und Verkehr abgestimmt und die Entwicklung nach innen bewirkt wird, welche Gebiete für erneuerbare Energien geeignet sind und seit der Revision von 2023 auch das Gesamtkonzept zur Stabilisierung der Gebäude und der Bodenversiegelung ausserhalb der Bauzonen. Er ist für die Behörden verbindlich, nicht für Private, wird vom Bundesrat genehmigt, in der Regel alle zehn Jahre überprüft und gibt den Massstab vor, an dem der Kanton jede Nutzungsplanung prüft; Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt brauchen eine Grundlage im Richtplan (Art. 8 Abs. 2 RPG), wie das Bundesgericht 2026 für ein Kiesabbaugebiet und eine Deponie bekräftigt hat. Ein KI-Werkzeug mit Fachanbindung befragt den Richtplan auf zwei Wegen: Das Werkzeug «Richtplan abfragen» durchsucht den behördenverbindlichen Richtplantext aller 26 Kantone nach Kapiteln und liefert Fundstellen mit Stand und Link zum Kapitel-PDF, etwa die Luzerner Festlegungen zum Siedlungsgebiet von 11'104 Hektaren mit Horizont 2035, zum Netzwerk Innenentwicklung und zu den Wohnschwerpunkten, oder das Zürcher Kapitel zur Trennung von Siedlungs- und Nichtsiedlungsgebiet; die Kartenwerkzeuge zeigen, was der Richtplan an einem Standort festlegt, in Zürich mit Siedlungs-, Landschafts-, Verkehrs- und Versorgungseinträgen, in Luzern, Graubünden und weiteren Kantonen mit den kantonalen Fachkarten. Beides fliesst in das Kapitel Richtplanbezug des Planungsberichts und in die Erwägungen der Gemeinderatsvorlage, mit Kapitel, Stand und Zitat. Was das Werkzeug nicht ersetzt: die Lektüre des Kapitels, die Würdigung im Bericht und die Rücksprache mit der kantonalen Fachstelle, wo der Richtplan Spielräume lässt.

Stand: 3. November 2026Autor: Andreas Rupf, Raum- und Stadtplaner, Dozent ETH ZürichErfahrungen aus der Beratungspraxis

Was der Richtplan festlegt und für wen er gilt

Nach Art. 6 RPG erarbeiten die Kantone Grundlagen über ihre räumliche Entwicklung und legen im Richtplan nach Art. 8 fest, wie sich der Kanton räumlich entwickeln soll, wie die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abgestimmt werden und in welcher zeitlichen Folge und mit welchen Mitteln die Aufgaben erfüllt werden; Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt bedürfen einer Grundlage im Richtplan (Art. 8 Abs. 2).

Siedlung (Art. 8a): Grösse und Verteilung des Siedlungsgebiets und die regionale Abstimmung seiner Erweiterung; Abstimmung von Siedlung und Verkehr mit flächensparender Erschliessung; hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen; Sicherstellung, dass die Bauzonen Art. 15 entsprechen; Stärkung der Siedlungserneuerung. Das ist der Teil, an dem jede Ortsplanungsrevision gemessen wird.

Energie (Art. 8b): die für erneuerbare Energien geeigneten Gebiete und Gewässerstrecken; die Grundlage für Wind- und Solarvorhaben.

Zonen nach Art. 18bis und Streusiedlungen (Art. 8c, 24cbis): Gebiete, in denen ausserhalb der Bauzonen Zonen mit zu kompensierenden Nutzungen oder Umnutzungen landwirtschaftlicher Bauten zulässig sind, mit Gesamtkonzeption.

Stabilisierungsziel (Art. 8d, Revision vom 29. September 2023): ein Gesamtkonzept, wie die Zahl der Gebäude und die Bodenversiegelung ausserhalb der Bauzonen stabilisiert werden, mit Aufträgen zu Abbruchprämien; die Kantone passen ihre Richtpläne innert fünf Jahren an (Art. 38b), sonst wird jedes weitere Gebäude ausserhalb der Bauzone kompensationspflichtig.

Verbindlichkeit (Art. 9): Richtpläne sind für die Behörden verbindlich, also für Kanton, Gemeinden und Bund, nicht direkt für Private; sie werden überprüft, wenn sich die Verhältnisse ändern, und in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überarbeitet. Genehmigung (Art. 11): durch den Bundesrat; erst damit wird der Richtplan für Bund und Nachbarkantone verbindlich. Wirkung auf die Nutzungsplanung (Art. 26): Die kantonale Behörde genehmigt Nutzungspläne nur, wenn sie mit dem genehmigten Richtplan übereinstimmen. Darum beginnt jeder Planungsbericht mit dem Richtplanbezug, und darum scheitern Einzonungen ausserhalb des Siedlungsgebiets an der Vorprüfung.

Text und Karte: zwei Werkzeuge

Richtplantext. Das Werkzeug «Richtplan abfragen» durchsucht den behördenverbindlichen Richtplantext der Kantone nach Kapiteln und liefert je Treffer Kapitel, Titel, Stand, Fundstellen als Textausschnitte und den Link zum Kapitel-PDF; ohne Suchbegriff eine Kapitelübersicht. Abgedeckt sind alle 26 Kantone (Freiburg nur mit den Anpassungen, Zug knapp); Karten enthält der Text nicht. Die Fundstellen sind Ausschnitte für die Suche; für die Würdigung im Planungsbericht wird das Kapitel gelesen.

Beispiel Luzern (Stand 31. Januar 2025 mit der Teilrevision Windenergie vom Oktober 2024): Zum Suchbegriff «Siedlungsgebiet Innenentwicklung Dichte» liefert das Werkzeug Kapitel S1 Siedlungsentwicklung und -begrenzung (Siedlungsgebiet 11'104 Hektaren mit Stand Ende 2014, davon 637 Hektaren Reservezonen oder sechs Prozent der Bauzonenfläche, räumlich und quantitativ auf den Horizont 2035 begrenzt, Hauptziel Zersiedlung stoppen und Entwicklung nach innen lenken), S2 Siedlungserschliessung und -gestaltung (Netzwerk Innenentwicklung, Gebiete mit erheblichem Innenentwicklungspotenzial), R1 Raum-, Achsen- und Zentrenstruktur (Gemeindekategorien mit Wachstumswerten für Einzonungen und Siedlungsdichten als Bauzonenflächenbedarf je Einwohner) und S5 Wohnschwerpunkte (zentrale Wohnlagen ab einer Hektare in den Kategorien Z1 bis Z4 und A, qualitätssichernde Verfahren).

Beispiel Zürich (konsolidierte Fassung nach Kantonsratsbeschluss): Kapitel 2.2 Siedlungsgebiet (langfristige Trennung von Siedlungs- und Nichtsiedlungsgebiet, Bezeichnung im kantonalen, Strukturierung in den regionalen Richtplänen, Umsetzung in der Nutzungsplanung) und 3.2 Landwirtschaftsgebiet (Fruchtfolgeflächen ausserhalb des Siedlungsgebiets in der kantonalen Landwirtschaftszone, Kompensation bei Beanspruchung, hohe Anforderungen an die Interessenabwägung für Nutzungen ausserhalb).

Richtplankarte. Für den Standort liefern die Kartenwerkzeuge, was der Richtplan dort festlegt: In Zürich «Richtplan-Festsetzungen» mit den Einträgen zu Siedlung, Landschaft, Verkehr und Versorgung und den Linienfestlegungen im Umkreis von 25 Metern; in Luzern, Graubünden und weiteren Kantonen die Richtplan- und Fachkartenwerkzeuge des Kantons; für Bund und übrige Kantone die Sachpläne und Inventare über die Geodienste. Die Frage «Liegt die Parzelle im Siedlungsgebiet?» wird so in Sekunden beantwortet, mit Datensatz und Datum.

Zusammen ergeben Text und Karte den Richtplanbezug: Die Karte sagt, welche Festlegungen den Standort betreffen, der Text, was sie bedeuten und welche Aufträge daraus folgen.

Was das Bundesgericht zur Richtplangrundlage sagt

Der Richtplan ist nicht nur Orientierung; er ist Voraussetzung. Vier Entscheide aus dem Korpus zeigen, wo die Grenzen liegen.

Richtplanfestsetzung muss stufengerecht begründet sein. Die Festsetzung des Kiesabbaugebiets Tagelswangen im Zürcher Richtplan genügte den Anforderungen von Art. 8 Abs. 2 RPG nicht, weil keine transparente, stufengerechte Standortevaluation mit Interessenabwägung vorlag; die Beschwerde wurde gutgeheissen (BGer 1C_428/2024 vom 1. Juni 2026). Wer sich auf den Richtplan stützt, muss zeigen können, dass die Festsetzung selbst sauber zustande kam.

Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen brauchen die Richtplanverankerung. Ein Sondernutzungsplan für eine Deponie vom Typ A muss im kantonalen Richtplan verankert sein, wenn das Projekt erhebliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat und überregionale Koordination erfordert (BGer 1C_691/2024 vom 1. Juni 2026).

Richtplan bindet die Gemeinde nach oben und unten. Eine Zürcher Gemeinde durfte in ihrer Bau- und Zonenordnung die Pflichtparkplätze nicht über die Vorgaben des kantonalen und regionalen Richtplans hinaus erhöhen, weil keine vertretbare Gesamtbetrachtung in der kommunalen Richtplanung vorlag und die Massnahme den Modal-Split-Zielen widersprach (Baurekursgericht Zürich, BRGE IV Nr. 0160/2025).

Richtplangrundlage trägt den Gestaltungsplan. Ein kantonaler Gestaltungsplan für einen Innovationspark in teilweise landwirtschaftlichem Gebiet ist rechtmässig, wenn er auf einer genehmigten Richtplanfestlegung beruht und eine rechtsgenügende Interessenabwägung enthält (Baurekursgericht Zürich, BRGE III Nr. 0084/2026).

Im Korpus sind 64 Entscheide zur Nutzungsplanung mit Richtplanbezug erfasst, rund ein Viertel mit Erfolg für die Beschwerdeführenden. Das Rechtsprechungswerkzeug liefert sie mit Leitsatz, Normen und Link; die Zitatprüfung bestätigt jedes Aktenzeichen, bevor es in den Bericht kommt.

Der Richtplanbezug in Bericht und Vorlage

Kapitel und Stand nennen. Jede Aussage zum Richtplan trägt Kapitel, Titel und Stand des Richtplans (für Luzern etwa «Kapitel S1, Richtplantext Stand 31. Januar 2025»); Richtpläne werden laufend angepasst, und die Genehmigungsbehörde prüft gegen die aktuelle Fassung.

Zitat statt Paraphrase. Die Festlegung wird im Wortlaut zitiert, mit Fundstelle; die Würdigung folgt getrennt. Die Textausschnitte des Werkzeugs dienen dem Auffinden, das Zitat kommt aus dem Kapitel-PDF.

Karte und Text zusammen. Was die Karte am Standort festlegt (Siedlungsgebiet, Landschaftsschutz, Verkehrslinien, Energiegebiete), wird mit den zugehörigen Textkapiteln verbunden; Widersprüche zwischen Karte und Vorhaben sind die erste Frage der Vorprüfung.

Aufträge an die Gemeinde. Richtpläne enthalten Aufträge (Gebiete mit Innenentwicklungspotenzial bezeichnen, Siedlungsdichten einhalten, Wohnschwerpunkte mit qualitätssichernden Verfahren); der Bericht zeigt, wie die Planung sie erfüllt. Das Werkzeug findet die Aufträge, der Bericht beantwortet sie.

Regionale Richtpläne. Wo Kantone regionale Richtpläne kennen (Zürich, Bern, St. Gallen), stehen dort oft die konkreteren Vorgaben; sie werden ergänzend beigezogen, das Werkzeug deckt den kantonalen Text ab.

Spielräume klären. Wo der Richtplan Spielraum lässt (Zwischenergebnisse, Vororientierungen, Interpretationsfragen), entscheidet die Rücksprache mit der kantonalen Fachstelle, nicht das Werkzeug; die Startsitzung der Revision ist dafür da.

In die Werkzeuge. Das Werkzeug «Planungsbericht Art. 47» entwirft das Kapitel Richtplanbezug aus den Treffern, «Gemeinderatsvorlage» übernimmt sie in die Erwägungen, der Variantenvergleich nutzt den Richtwert zur Raumnutzerdichte aus dem Richtplan, die Interessenabwägung mit Agenten die Richtplanziele als Interessen. Der Ratgeber zur Ortsplanungsrevision beschreibt die Etappen.

Zehn Punkte für den Richtplanbezug

Für Planungsbericht, Gemeinderatsvorlage und Vorprüfung:

  • Aktuelle FassungStand des Richtplantexts und der Karte benannt; laufende Anpassungen und Genehmigungsstand geprüft.
  • Standort in der KarteSiedlungsgebiet, Landschaft, Verkehr, Versorgung, Energie am Standort aus dem Kartenwerkzeug mit Datensatz und Datum.
  • Zuständige KapitelSiedlung, Verkehr, Landschaft, Energie, Ver- und Entsorgung je nach Vorhaben aus dem Textwerkzeug; Kapitel gelesen.
  • Festlegungen zitiertWortlaut mit Kapitel und Stand; Würdigung getrennt.
  • Aufträge beantwortetInnenentwicklung, Dichten, Wohnschwerpunkte, Kompensation: wie die Planung sie erfüllt.
  • Gemeindekategorie und DichtewerteWachstumswerte, Bauzonenflächenbedarf je Einwohner oder Raumnutzerdichte aus dem Richtplan in Kapazität und Variantenvergleich übernommen.
  • Grundlage für gewichtige VorhabenRichtplanverankerung nach Art. 8 Abs. 2 RPG für Abbau, Deponie, Energieanlagen, grosse Einkaufs- und Freizeitanlagen geprüft.
  • Regionale Richtpläne beigezogenWo vorhanden; konkretere Vorgaben zu Siedlungsgebiet, Zentren, Verkehr.
  • Rechtsprechung zitatgeprüftEntscheide zur Richtplangrundlage aus dem Korpus, Erwägung gelesen.
  • Fachstelle einbezogenSpielräume und Interpretationsfragen in der Startsitzung geklärt; Ergebnis im Bericht.

Beispiel Luzern: Treffer zu «Siedlungsgebiet, Innenentwicklung, Dichte»

Werkzeug «Richtplan abfragen», Kanton Luzern, Richtplantext Stand 31. Januar 2025, Abfrage 3. November 2026:

KapitelTitelWas die Fundstellen sagen
S1Siedlungsentwicklung und -begrenzungSiedlungsgebiet 11'104 ha (Stand Ende 2014) inkl. 637 ha Reservezonen (6 % der Bauzonenfläche); räumlich und quantitativ auf 2035 begrenzt; Zersiedlung stoppen, Entwicklung nach innen
S2Siedlungserschliessung und -gestaltungNetzwerk Innenentwicklung als Unterstützung der Gemeinden; Gebiete mit erheblichem Innenentwicklungspotenzial bezeichnen; Umnutzung, Verdichtung, Aufwertung erleichtern
R1Raum-, Achsen- und ZentrenstrukturGemeindekategorien mit Wachstumswerten für Einzonungen und Siedlungsdichten (Bauzonenflächenbedarf je Einwohner); Wachstum in bestehenden Bauzonen nicht gebremst
S5WohnschwerpunkteZentrale Wohnlagen ab 1 ha in den Kategorien Z1 bis Z4 und A, im Siedlungsgebiet, mit qualitätssichernden Verfahren und Vorgaben zum Flächenbedarf je Einwohner
E5Energiepolitik und EnergieeffizienzHaushälterische Bodennutzung, Innenentwicklung und ÖV-Erschliessung als Beitrag zum sparsamen Energiebedarf

SPEKTRUM MCP «Richtplan abfragen», Kanton Luzern, behördenverbindlicher Richtplantext Stand 31. Januar 2025 (Gesamtrevision 2011, Teilrevisionen 2016, 2019, 2024, 2025), Quelle richtplan.lu.ch; Fundstellen sind Textausschnitte, massgebend ist das Kapitel-PDF.

Richtplanbezug in sechs Schritten

Für eine Teilrevision, Einzonung oder ein grösseres Vorhaben:

  1. Standort in der Karte prüfen Kartenwerkzeug des Kantons am Standort: Siedlungsgebiet, Landschaft, Verkehr, Energie, Sachpläne; Datensatz und Datum sichern.
  2. Text nach Kapiteln abfragen «Richtplan abfragen» mit den Begriffen des Vorhabens (Siedlungsgebiet, Einzonung, Dichte, Wohnschwerpunkt, Energie); Kapitelübersicht ohne Suchbegriff.
  3. Kapitel lesen und zitieren Kapitel-PDF öffnen, Festlegungen und Aufträge im Wortlaut übernehmen, mit Kapitel und Stand.
  4. Vorgaben in Zahlen übersetzen Gemeindekategorie, Wachstumswert, Dichte je Einwohner oder Raumnutzer in Bauzonenkapazität und Variantenvergleich einsetzen.
  5. Rechtsprechung und Fachstelle Entscheide zur Richtplangrundlage mit Zitatprüfung; Spielräume mit der kantonalen Fachstelle klären.
  6. In Bericht und Vorlage Kapitel Richtplanbezug im Planungsbericht nach Art. 47 RPV, Erwägungen der Gemeinderatsvorlage; Fachperson verantwortet.

Warum SPEKTRUM den Richtplantext als Werkzeug anbietet

Richtpläne sind lang, in Kapitel gegliedert, in jedem Kanton anders aufgebaut und werden laufend angepasst; der Luzerner Richtplantext trägt den Stand vom 31. Januar 2025 nach Gesamtrevision 2011 und vier Teilrevisionen, der Zürcher wird kapitelweise fortgeschrieben. Andreas Rupf, Dozent im MAS und CAS in Raumentwicklung an der ETH Zürich, kennt aus Planungspraxis und Lehre das Problem, dass der Richtplanbezug im Bericht oft aus einer älteren Vorlage kopiert wird und die Vorprüfung dann auf die inzwischen geänderte Festlegung verweist. SPEKTRUM führt keine Planungsmandate mehr, hat aber die Richtplantexte aller 26 Kantone in ein Werkzeug gefasst, das nach Kapiteln sucht, den Stand mitliefert und zum Kapitel-PDF führt.

Das Werkzeug «Richtplan abfragen» im SPEKTRUM MCP gibt Textausschnitte zum Auffinden, nicht zum Zitieren; es sagt in jeder Antwort, dass für die Würdigung im Planungsbericht das Kapitel beizuziehen ist. Die Kartenwerkzeuge für Zürich, Luzern, Graubünden, Aargau, Bern, St. Gallen, Wallis und Genf liefern die Festlegungen am Standort mit Datensatz und Datum; die Sachpläne und Inventare des Bundes kommen über die Geodienste. Im Planungsbericht nach Art. 47 RPV, in der Gemeinderatsvorlage, im Variantenvergleich und in der Interessenabwägung mit Agenten werden diese Grundlagen weiterverwendet, mit Kapitel und Stand.

In den Kursen zeigt sich der Nutzen an einer einfachen Übung: Teilnehmende suchen die Aufträge des Richtplans an ihre Gemeinde und vergleichen sie mit dem letzten Planungsbericht; fast immer fehlt ein Auftrag oder stimmt ein Stand nicht. Die Innovation-Sandbox für KI des Kantons Zürich begleitet SPEKTRUM dabei, solche Arbeitshilfen mit Behörden zu prüfen.

Häufige Fragen

Ist der Richtplan für Grundeigentümer verbindlich?

Nein, nur für die Behörden (Art. 9 RPG): Kanton, Gemeinden und Bund müssen ihn beachten, etwa bei der Nutzungsplanung, bei Bewilligungen und bei eigenen Vorhaben. Für Private wirkt er mittelbar: Die Gemeinde darf nicht einzonen, was ausserhalb des Siedlungsgebiets liegt, der Kanton genehmigt keine Nutzungsplanung, die dem Richtplan widerspricht, und grosse Vorhaben brauchen eine Richtplangrundlage. Wer eine Parzelle einzonen lassen will, prüft darum zuerst die Richtplankarte; das Kartenwerkzeug beantwortet die Frage in Sekunden.

Was liefert das Werkzeug «Richtplan abfragen»?

Den behördenverbindlichen Richtplantext der 26 Kantone nach Kapiteln durchsucht: je Treffer Kapitel, Titel, Stand, Fundstellen als Textausschnitte und den Link zum Kapitel-PDF, ohne Suchbegriff die Kapitelübersicht. Freiburg ist nur mit den Anpassungen, Zug knapp abgedeckt; Karten enthält der Text nicht, dafür gibt es die Kartenwerkzeuge der Kantone. Die Ausschnitte dienen dem Auffinden; zitiert wird aus dem Kapitel, mit Kapitel und Stand, und die Würdigung schreibt die Fachperson.

Wie finde ich heraus, ob eine Parzelle im Siedlungsgebiet liegt?

Mit dem Kartenwerkzeug des Kantons am Standort: In Zürich liefert «Richtplan-Festsetzungen» die Einträge zu Siedlung, Landschaft, Verkehr und Versorgung und die Linienfestlegungen im Umkreis von 25 Metern; für Luzern, Graubünden, Aargau, Bern, St. Gallen, Wallis und Genf die kantonalen Richtplan- und Fachkartenwerkzeuge; dazu die Sachpläne des Bundes. Das Ergebnis trägt Datensatz und Datum. Liegt die Parzelle ausserhalb, ist eine Einzonung ohne Richtplananpassung ausgeschlossen; der Ratgeber zur Einzonung beschreibt die Voraussetzungen.

Was bedeutet das Stabilisierungsziel im Richtplan?

Mit der RPG-Revision vom 29. September 2023 müssen die Kantone im Richtplan ein Gesamtkonzept festlegen, wie die Zahl der Gebäude und die Bodenversiegelung ausserhalb der Bauzonen stabilisiert werden, gemessen am Stand vom 29. September 2023, mit Aufträgen etwa zur Finanzierung von Abbruchprämien (Art. 8d RPG). Dafür haben sie fünf Jahre ab Inkrafttreten (Art. 38b); danach ist ohne genehmigte Anpassung jedes weitere neue Gebäude ausserhalb der Bauzone kompensationspflichtig. Für Planungen ausserhalb der Bauzonen wird dieses Kapitel zur Pflichtlektüre.

Wann braucht ein Vorhaben eine Richtplangrundlage?

Wenn es gewichtige Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat (Art. 8 Abs. 2 RPG): Abbau- und Deponiestandorte, grosse Energieanlagen, Einkaufs- und Freizeitzentren, grosse Arbeitsplatzgebiete, Verkehrsanlagen. Das Bundesgericht hat 2026 einen Sondernutzungsplan für eine Deponie ohne Richtplanverankerung nicht geschützt und eine Richtplanfestsetzung für ein Kiesabbaugebiet aufgehoben, weil die Standortevaluation nicht stufengerecht war. Die Festsetzung muss also nicht nur vorhanden, sondern selbst sauber begründet sein; beides prüft die Fachperson mit Text, Karte und Rechtsprechung.

Wie kommt der Richtplanbezug in den Planungsbericht?

Als eigenes Kapitel: Festlegungen der Karte am Standort, zuständige Textkapitel im Wortlaut mit Kapitel und Stand, die Aufträge an die Gemeinde und wie die Planung sie erfüllt, Zahlen wie Gemeindekategorie, Wachstumswert und Dichte in Kapazität und Varianten übernommen, Spielräume mit der Fachstelle geklärt. Das Werkzeug «Planungsbericht Art. 47» entwirft das Kapitel aus den Treffern; der Ratgeber zum Planungsbericht mit KI beschreibt die Arbeitsweise, die Fachperson verantwortet den Text.

Quellen

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